Reihengeschäft Drittland-EU-Drittland

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Semyon
Beiträge: 1
Registriert: 30. Mai 2017, 19:48

Reihengeschäft Drittland-EU-Drittland

Beitrag von Semyon »

Liebe Forenteilnehmer,

wer kann mir weiterhelfen bei der steuerechtlichen Behandlung eines Reihengeschäftes (Drittland).

Nach meiner Sichtweise ist die Lieferung in Deutschland nicht steuerbar und somit ohne jegliche Steuer zu fakturieren.
Leider gehen die Meinungen in unserem Unternehmen auseinander und die Buchhaltung verlangt eine steuerliche Registrierung in Russland
und die Fakturierung unserer Lieferung an den russischen Kunden mit russischer Steuer.


Folgender Fall gestaltet sich:

Unternehmer 1 (Lieferant 1) Unternehmer 2 (Abnehmer 1) Unternehmer 3 (Abnehmer 2)
Lieferant Brasilien (Drittland) - Unser Unternehmen (EU = D ) Unser Kunde in Russland (Drittland)

Wir als Unternehmer 2 veranlassen den Versand von Brasilien direkt nach Russland.
Brasilien erstellt eine Rechnung ohne Steuer an uns und wir erstellen eine Rechnung ohne Steuer an den russischen Kunden.
Da die Lieferung CFR Moskau lautet, veranlasst der russische kunde die Zollabfertigung in Russland und zahlt die dort fälligen Steuern und Abgaben. So meine Sichtweise.

Die Sichtweise der Buchhaltung ist aber, dass wir uns in Russland registrieren lassen müssen und dem Russischen Kunden dann eine Rechnung mir Russischer Steuer erstellen müssen.

Das ist aus meiner Sicht aber inkorrekt. Dieser Fall wäre im Übrigen erforderlich, wenn wir DDP liefern würden.
In unserem Fall übernimmt der Russische Kunde die Steuerpflicht und verzollt die Ware, da sie ja aus einem Drittland dort CFR angeliefert wird und zoll-und steuerrechtlich nach dem russischen Zoll- und Steuerrecht durch den russischen Empfänger abgefertigt wird.


Wäre toll, wenn jemand hier Fachkenntnisse zu besitzt und sie mit mir teilt.

Besten Dank
Semyon
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Reihengeschäft Drittland-EU-Drittland

Beitrag von StephanM »

Dieses ist ein Forum für Deutsches Steuerrecht. Deine Frage bezieht sich auf das russische Steuerrecht.
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht ist der Sachverhalt hinsichtlich der Rechnungen ohne Steuerausweis richtig. Die Beförderung ist der Lieferung an das deutsche Unternehmen zuzurechnen und der Ort der Lieferung liegt damit in Brasilien (§3 Abs.6 UStG). Der Vorgang ist nach deutschem Umsatzsteuerrecht daher nicht steuerbar.
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