Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
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Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Hallihallo - Ich hätte da mal eine Frage, bitte
Ich bin ein totaler Steuerkapier-Supergau in menschlicher Inkarnation, also bitte nicht wundern, wenn meine Fragen zuweilen echt dämlich scheinen
Also: Wenn ich (Unternehmen ansässig in Deutschland) über das Internet Waren (sagen wir nur mal Bücher, Tee´s, oder aber auch Downloads und solche Dinge) an Besteller aus dem Ausland verkaufe (sowohl innerhalb der EU wie auch weltweit) - welchen Steuersatz muss ich dann auf die verkauften Produkte aufschlagen? Gilt immer "mein" Steuersatz von 19% MwSt, oder zählt der Steuersatz des Landes des Kunden, der bestellt hat und wohin die Ware dann letztendlich geliefert wird?
Ich bin ein totaler Steuerkapier-Supergau in menschlicher Inkarnation, also bitte nicht wundern, wenn meine Fragen zuweilen echt dämlich scheinen
Also: Wenn ich (Unternehmen ansässig in Deutschland) über das Internet Waren (sagen wir nur mal Bücher, Tee´s, oder aber auch Downloads und solche Dinge) an Besteller aus dem Ausland verkaufe (sowohl innerhalb der EU wie auch weltweit) - welchen Steuersatz muss ich dann auf die verkauften Produkte aufschlagen? Gilt immer "mein" Steuersatz von 19% MwSt, oder zählt der Steuersatz des Landes des Kunden, der bestellt hat und wohin die Ware dann letztendlich geliefert wird?
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Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Ach, PS: Der Verkauf in obigem Beispiel erfolgt nicht an andere Unternehmen, sondern an private Käufer.
Und, by the way, brauche ich denn in diesem Falle eigentlich überhaupt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Und, by the way, brauche ich denn in diesem Falle eigentlich überhaupt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Es ist so: Bei Lieferungen in die EU zahlen Sie die dt. Umsatzsteuer, bei Lieferung in ein Nicht-EU-Land zahlen Sie sie nicht. Siehe hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fa ... ehmen.html
Und nein, Sie brauchen keine Umsatzsteuer-ID - die braucht man für Lieferungen an Unternehmer in der EU, denn die wären dann umsatzsteuerbefreit.
Und nein, Sie brauchen keine Umsatzsteuer-ID - die braucht man für Lieferungen an Unternehmer in der EU, denn die wären dann umsatzsteuerbefreit.
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Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Muemmel, vielen Dank für die rasche und erhellende Antwort
Und gilt das eigentlich auch für Downloads, also z.B. E-Books, Dateien etc.?
Das heißt, ich erhebe in einem solchen Fall wirklich keine Umsatzsteuer, also auch nicht die, des Landes, aus welchem der Kunde bestellt? Solche Verkäufe sind also komplett Umsatzsteuerbefreit? Wenn also z.B. ein Kunde aus Uruguay oder aus dem Königreich Tongo in meinem Webshop etwas bestellt, dann erhebe ich überhaupt keine Umstatzsteuer? Das wusste ich noch gar nicht - und schon hat sich das Anmelden in diesem Forum gelohnt"bei Lieferung in ein Nicht-EU-Land zahlen Sie sie nicht."
Und gilt das eigentlich auch für Downloads, also z.B. E-Books, Dateien etc.?
Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Wenn also z.B. ein Kunde aus Uruguay oder aus dem Königreich Tongo in meinem Webshop etwas bestellt, dann erhebe ich überhaupt keine Umstatzsteuer? Das wusste ich noch gar nicht - und schon hat sich das Anmelden in diesem Forum gelohnt So ist es - der Kunde muß sich selbst um die Versteuerung der Ware in seinem Land kümmern. Freilich ist Umsatzsteuer bloß ein durchlaufender Posten - wenn Sie eine Ware für 100 Euro umsatzsteuerfrei versenden, spült das 100 Euro in Ihre Kasse. Versenden Sie sie für 100 Euro plus 19 Euro Ust., so kommen 100 Euro in Ihre Kasse und 19 in die des Finanzamtes - Sie haben also keinen Vorteil davon.
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Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Alles klar, vielen Dank nochmal für die Hilfe
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Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Ich nochmal... Jetzt bin ich inzwischen über folgenden Text gestolpert, den ich der Vollständigkeit halber hier zu diesem Thema wiedergeben möchte:
Das bedeutet wohl also, dass für den Verkauf von "Dienstleistungen" durchaus der Steuersatz des Landes gilt, in welches man verkauft (und nicht der eigene Steuersatz). Aber wahrscheinlich gilt das eben nur für Dienstleistungen.
E-Books zählen wohl auch darunter...
EU-Umsatzsteuerberechnung ab dem 01.01.2015. Von diesem Zeitpunkt an, muss beim Verkauf von Dienstleistungen (virtuelle, digitale Produkte z.B. e-Books) der USt.-Satz des Landes des Dienstleistungsempfängers berechnet werden (z.B. 20% für Käufer aus AT). Diese Regel gilt für B2C Geschäfte (Unternehmer an Privatkunden).
Das bedeutet wohl also, dass für den Verkauf von "Dienstleistungen" durchaus der Steuersatz des Landes gilt, in welches man verkauft (und nicht der eigene Steuersatz). Aber wahrscheinlich gilt das eben nur für Dienstleistungen.
Siehe hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ungen.html"Als ein typisches Merkmal von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen (z.B. Taxifahrt, Haarpflege in einem Frisiersalon, Theateraufführung)."
E-Books zählen wohl auch darunter...
Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Nun ja - ich habe das nochmal recherchiert und auf folgender Seite steht, im B2C-Bereich sei der Leistungsort der des Leistungserbringers - d. h., Sie müßten in jedem Fall die deutsche Ust. zahlen: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... tleInText3
Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
Der Link weist auf eine Seite mit Stand 2013. Auf dieser Seite steht aber unter anderem auch:
Bedeutet: Der Webshop muss automatisch für den Kunden aus einem anderen EU-Land die korrekte Umsatzsteuer anzeigen!!!
Viele Grüße
Reiner
Dies ist in der Tat seit dem 1.1.2015 so. Elektronisch erbrachte Leistungen (also verkaufte Downloads) müssen mit dem Steuersatz des Wohnsitzes des Kunden versteuert werden (innerhalb der EU). Das Verfahren ist relativ kompliziert, auf seiten des Finanzamtes gibt es dafür das sogenannte "Mini-One-Stop-Shop" Verfahren, einfach mal nach googeln.* Ab dem 1. Januar 2015 soll der Leistungsort für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im B2C-Bereich grundsätzlich der Empfängerort sein. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Bedeutet: Der Webshop muss automatisch für den Kunden aus einem anderen EU-Land die korrekte Umsatzsteuer anzeigen!!!
Viele Grüße
Reiner
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Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?
TingelTangel hat geschrieben: ↑5. Mai 2017, 13:43 Ich nochmal... Jetzt bin ich inzwischen über folgenden Text gestolpert, den ich der Vollständigkeit halber hier zu diesem Thema wiedergeben möchte:
EU-Umsatzsteuerberechnung ab dem 01.01.2015. Von diesem Zeitpunkt an, muss beim Verkauf von Dienstleistungen (virtuelle, digitale Produkte z.B. e-Books) der USt.-Satz des Landes des Dienstleistungsempfängers berechnet werden (z.B. 20% für Käufer aus AT). Diese Regel gilt für B2C Geschäfte (Unternehmer an Privatkunden).
Das bedeutet wohl also, dass für den Verkauf von "Dienstleistungen" durchaus der Steuersatz des Landes gilt, in welches man verkauft (und nicht der eigene Steuersatz). Aber wahrscheinlich gilt das eben nur für Dienstleistungen.
Siehe hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dienstleistungen.html"Als ein typisches Merkmal von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen (z.B. Taxifahrt, Haarpflege in einem Frisiersalon, Theateraufführung)."
E-Books zählen wohl auch darunter...
Hi,
Bin über Google auf das Thema gestoßen,
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!
Liebe Grüße,
Jenny