Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
TingelTangel
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 00:50

Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von TingelTangel »

Hallihallo - Ich hätte da mal eine Frage, bitte :)

Ich bin ein totaler Steuerkapier-Supergau in menschlicher Inkarnation, also bitte nicht wundern, wenn meine Fragen zuweilen echt dämlich scheinen :)

Also: Wenn ich (Unternehmen ansässig in Deutschland) über das Internet Waren (sagen wir nur mal Bücher, Tee´s, oder aber auch Downloads und solche Dinge) an Besteller aus dem Ausland verkaufe (sowohl innerhalb der EU wie auch weltweit) - welchen Steuersatz muss ich dann auf die verkauften Produkte aufschlagen? Gilt immer "mein" Steuersatz von 19% MwSt, oder zählt der Steuersatz des Landes des Kunden, der bestellt hat und wohin die Ware dann letztendlich geliefert wird?
TingelTangel
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 00:50

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von TingelTangel »

Ach, PS: Der Verkauf in obigem Beispiel erfolgt nicht an andere Unternehmen, sondern an private Käufer.

Und, by the way, brauche ich denn in diesem Falle eigentlich überhaupt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? :?:
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von muemmel »

Es ist so: Bei Lieferungen in die EU zahlen Sie die dt. Umsatzsteuer, bei Lieferung in ein Nicht-EU-Land zahlen Sie sie nicht. Siehe hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fa ... ehmen.html
Und nein, Sie brauchen keine Umsatzsteuer-ID - die braucht man für Lieferungen an Unternehmer in der EU, denn die wären dann umsatzsteuerbefreit.
TingelTangel
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 00:50

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von TingelTangel »

Muemmel, vielen Dank für die rasche und erhellende Antwort :)
"bei Lieferung in ein Nicht-EU-Land zahlen Sie sie nicht."
Das heißt, ich erhebe in einem solchen Fall wirklich keine Umsatzsteuer, also auch nicht die, des Landes, aus welchem der Kunde bestellt? Solche Verkäufe sind also komplett Umsatzsteuerbefreit? :) Wenn also z.B. ein Kunde aus Uruguay oder aus dem Königreich Tongo :) in meinem Webshop etwas bestellt, dann erhebe ich überhaupt keine Umstatzsteuer? Das wusste ich noch gar nicht - und schon hat sich das Anmelden in diesem Forum gelohnt :)

Und gilt das eigentlich auch für Downloads, also z.B. E-Books, Dateien etc.?
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von muemmel »

Wenn also z.B. ein Kunde aus Uruguay oder aus dem Königreich Tongo :) in meinem Webshop etwas bestellt, dann erhebe ich überhaupt keine Umstatzsteuer? Das wusste ich noch gar nicht - und schon hat sich das Anmelden in diesem Forum gelohnt :) So ist es - der Kunde muß sich selbst um die Versteuerung der Ware in seinem Land kümmern. Freilich ist Umsatzsteuer bloß ein durchlaufender Posten - wenn Sie eine Ware für 100 Euro umsatzsteuerfrei versenden, spült das 100 Euro in Ihre Kasse. Versenden Sie sie für 100 Euro plus 19 Euro Ust., so kommen 100 Euro in Ihre Kasse und 19 in die des Finanzamtes - Sie haben also keinen Vorteil davon.
TingelTangel
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 00:50

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von TingelTangel »

Alles klar, vielen Dank nochmal für die Hilfe :)
TingelTangel
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 00:50

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von TingelTangel »

Ich nochmal... Jetzt bin ich inzwischen über folgenden Text gestolpert, den ich der Vollständigkeit halber hier zu diesem Thema wiedergeben möchte:
EU-Umsatzsteuerberechnung ab dem 01.01.2015. Von diesem Zeitpunkt an, muss beim Verkauf von Dienstleistungen (virtuelle, digitale Produkte z.B. e-Books) der USt.-Satz des Landes des Dienstleistungsempfängers berechnet werden (z.B. 20% für Käufer aus AT). Diese Regel gilt für B2C Geschäfte (Unternehmer an Privatkunden).

Das bedeutet wohl also, dass für den Verkauf von "Dienstleistungen" durchaus der Steuersatz des Landes gilt, in welches man verkauft (und nicht der eigene Steuersatz). Aber wahrscheinlich gilt das eben nur für Dienstleistungen.
"Als ein typisches Merkmal von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen (z.B. Taxifahrt, Haarpflege in einem Frisiersalon, Theateraufführung)."
Siehe hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... ungen.html

E-Books zählen wohl auch darunter...
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von muemmel »

Nun ja - ich habe das nochmal recherchiert und auf folgender Seite steht, im B2C-Bereich sei der Leistungsort der des Leistungserbringers - d. h., Sie müßten in jedem Fall die deutsche Ust. zahlen: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... tleInText3
Pipeloops
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jun 2017, 18:53

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von Pipeloops »

Der Link weist auf eine Seite mit Stand 2013. Auf dieser Seite steht aber unter anderem auch:
* Ab dem 1. Januar 2015 soll der Leistungsort für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im B2C-Bereich grundsätzlich der Empfängerort sein. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Dies ist in der Tat seit dem 1.1.2015 so. Elektronisch erbrachte Leistungen (also verkaufte Downloads) müssen mit dem Steuersatz des Wohnsitzes des Kunden versteuert werden (innerhalb der EU). Das Verfahren ist relativ kompliziert, auf seiten des Finanzamtes gibt es dafür das sogenannte "Mini-One-Stop-Shop" Verfahren, einfach mal nach googeln.
Bedeutet: Der Webshop muss automatisch für den Kunden aus einem anderen EU-Land die korrekte Umsatzsteuer anzeigen!!!

Viele Grüße
Reiner
jennymaier1412
Beiträge: 1
Registriert: 4. Mär 2022, 11:49

Re: Verkäufe ins Ausland - Welche Umsatzsteuer?

Beitrag von jennymaier1412 »

TingelTangel hat geschrieben: 5. Mai 2017, 13:43 Ich nochmal... Jetzt bin ich inzwischen über folgenden Text gestolpert, den ich der Vollständigkeit halber hier zu diesem Thema wiedergeben möchte:
EU-Umsatzsteuerberechnung ab dem 01.01.2015. Von diesem Zeitpunkt an, muss beim Verkauf von Dienstleistungen (virtuelle, digitale Produkte z.B. e-Books) der USt.-Satz des Landes des Dienstleistungsempfängers berechnet werden (z.B. 20% für Käufer aus AT). Diese Regel gilt für B2C Geschäfte (Unternehmer an Privatkunden).

Das bedeutet wohl also, dass für den Verkauf von "Dienstleistungen" durchaus der Steuersatz des Landes gilt, in welches man verkauft (und nicht der eigene Steuersatz). Aber wahrscheinlich gilt das eben nur für Dienstleistungen.
"Als ein typisches Merkmal von Dienstleistungen wird die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch angesehen (z.B. Taxifahrt, Haarpflege in einem Frisiersalon, Theateraufführung)."
Siehe hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dienstleistungen.html

E-Books zählen wohl auch darunter...

Hi,
Bin über Google auf das Thema gestoßen,
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!

Liebe Grüße,
Jenny
Antworten