Umsatzsteuer auf kostenlose(verschenkte) virtuelle Güter... Spezialfrage für 100 Punkte

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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cd2000frank
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Registriert: 8. Feb 2017, 15:19

Umsatzsteuer auf kostenlose(verschenkte) virtuelle Güter... Spezialfrage für 100 Punkte

Beitrag von cd2000frank »

Guten Tag

Meine Frage ist vermutlich nicht eindeutig geklärt vor einem Gericht, trotzdem würde ich gerne wissen wie ihre Meinung dazu ist.


Grundsätzlich Annahme: Wenn ich Kunden für eine bestimmte von ihnen erbrachte Leistung (nicht körperlich, geistig, bzw. vielleicht nur "klicken" oder etwas "ansehen") ein virtuelles Gut als Gegenleistung kostenlos überlasse, dann ist wohl (da eine Leistunge des Kunden vorliegt und es somit kein Werbegeschenk mehr ist), hierfür die Umsatzsteuer des (theoretisch erzielbaren) Verkaufspreises abzuführen. Richtig? Die Annahme ist selbstverständlich, dass das virtuelle Gut auch gegen Bargeld/Euro auf anderem Weg erworben werden könnte, also ein Preis festgesetzt ist.

Konkretes Beispiel: In sehr vielen Online-Spielen werden virtuelle Güter einerseits für bares Geld verkauft (z.B. virtuelles Schwert für 10 Euro), aber der Spieler kann auch im Spiel sehr lange Arbeiten (und sich vermutlich auch Werbung ansehen oder das Spiel durch seine Tätigkeit erst Gewinnbringend machen (User)) - jedenfalls "arbeitet" er um den Wert einer virtuellen Währung zu erhöhen und sich dann eben dieses virtuelle Schwert für 100 Gold zu kaufen (theoretisch kostet es auch 10 Euro). Nun ist die Frage: Muss das Unternehmen hierfür nicht Umsatzsteuer abführen?
Gilt es als Werbegeschenkt (maximal bis 40 Euro pro Jahr pro Kunden aber nur!), da der Kunde nicht tatsächlich eine bewertbare oder bezahlbare Leistung erbringt? Jedoch ist es sicher auch kein rein zufällig verteiltes "Geschenk" an x Kunden, womit das Argument "Werbegeschenk" ode Kundengeschenk schon nicht stimmen kann. Der Punkt ist: Der Kunde muss aktiv irgendetwas tun um seine kostenlose aber wertvolle Belohnung zu erhalten.

Konkretes Beispiel 2:
Es gibt "Foren" in denen man für das Posten einer Nachricht mit "virtuellen Währungen" für Postings bezahlt wird um sich dann für diese Währung andere Zugänge zu erkaufen (z.B. eine Datenbank - weiterhin etwas virtuelles - die Real aber 3 Euro kostet). Eindeutig also kein Werbegeschenk. Muss der Betreiber Umsatzsteuer abführen für die virtuell erarbeitete Währung? (Auch hier ist es kein Werbegeschenk, die 40 Euro Jahresgrenze dürfte nicht gelten oder?)

(Beide Beispiele sind real existent, ich nennen die Seiten oder Spiele jetzt nicht, findet man aber sicher leicht über google)

Um meinen Fall zu erklären - auch ich möchte meinen Kunden kostenlose Zugänge ermöglichen, kann aber unmöglich hierfür jedesmal z.B. 19% UST abführen - da ich damit auch nichts verdiene bzw. nicht klar ist ob ich jemals etwas für den kostenlosen Zugang verdienen werde. Theoretisch müsste ja der Kunde die UST zahlen, was praktisch sowieso totaler Blödsinn ist da kein Kunde 19% für etwas kostenloses zahlen möchte. Beispiel meiner Kostenrechnung, wenn 1 von 50 kostenloser Kunden zu einem späteren Folgeumsatz von 2-5 Euro führt müsste ich im Vorhinein vermutlich schon 200 Euro an Umsatzsteuer für virtuelle "Geschenke" abführen.
Wenn das "kostenlose Beschenken" also kaum Umsatzgewinn erbringt, wäre jedes Verschenken nur ein Verlustgeschäft. Und das für virtuelle Güter, die in unendlicher Weise "verschenkt" werden könnten. Mir wären die 2-5 Euro natürlich trotzdem willkommen.
Die Frage ist also: Darf mich die Umsatzsteuer für verschenkte unendlich reporduzierbare virtuelle Güter in den Ruin treiben?

Wäre interessant etwas zu erfahren.
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