Falsche Steuerbuchungen Reverse Charge

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Udonda
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Registriert: 8. Feb 2017, 02:42

Falsche Steuerbuchungen Reverse Charge

Beitrag von Udonda »

Liebe Beratenden,

dass ich mich mit so einer komplexen Frage mal an ein Forum wende, hätte ich auch nicht gedacht.
Ich bin eigentlich steuerlich gut beraten. Diese Frage kann und möchte ich aber aus verschiedenen Gründen nicht zuallererst bei (m)einem Steuerberater diskutieren. Denn alleine das Stellen der Frage könnte meinen Steuerberater sich gezwungen sehen zu handeln.
Ich erhoffe / wünsche mir hier einfach nur Denkanstöße.

Mein Problem ist nicht akut. Es ist eigentlich noch nicht mal schwelend. Es ist davon auszugehen, dass diese Frage sich niemals stellen wird / auftaucht, wenn nichts getan wird.

Nehmen wir folgenden hypothetischen Fall an:

Ich war im Jahr 2010 Einzelunternehmer.

Im Rahmen dieser Einzelunternehmung habe ich Geschäfte mit in Europa ansässigen Gesellschaften geführt.
Hierbei haben wir die Umsatzsteuer-IDs ausgetauscht und mit diesem 13a oder 13b (ich weiß es gar nicht genau) wurde diese "fiktive" Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend gemacht.

Ich habe also 100.000 € Leistungen gebucht. Ich habe 100.000 € überwiesen.
Aber steuerlich wurden eben eine Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer und Umsatzsteuer gebucht.
Ungefähr so, ihr wisst was ich meine.

Jetzt ist folgendes "passiert":

2 Jahre später habe ich eine GmbH gegründet wo ich nur noch zu 50% beteiligt war, und gleichzeitig mit einer anderen Person Geschäftsführer war.
Diese GmbH hat alle operativen Geschäfte meines Einzelunternehmens übernommen.

"Quasi" wurde nur der Firmenname von "Vorname Nachname, Einzelunternehmen" in "XYZ GmbH" getauscht.

Die Rechnungen wurden sodann zwischen der GmbH und dem Europa-Unternehmen ausgetauscht und es wurde weiterhin Vorsteuer für Umsatzsteuer durch Reverse-Charge gebucht.

Wiederum 3 Jahre später habe ich, der ehemalige Einzelunternehmer, meine 50% GmbH Anteile an den 2. Gesellschafter verkauft und bin als Geschäftsführer ausgeschieden.

Nach meinem Ausscheiden ist folgendes aufgefallen:

Damals wurde die Umsatzsteuer-ID vergessen zu ändern.
Obwohl auf allen Rechnungen "XYZ GmbH" stand, stand daneben fälschlicherweise die Umsatzsteuer-ID meines Einzelunternehmens.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Europa-Firma alle Umsätze auf die Umsatzsteuer-ID meines Einzelunternehmens "gebucht" hat und nicht auf das der GmbH.

Nein, bisher ist es niemanden aufgefallen. Weder dem Steuerberater noch dem Finanzamt. Alle 13a / 13b Buchungen wurden getätigt und bisher unbeanstandet.

Was könnte nun passieren?

Das Finanzamt könnte irgendwann eine Abfrage durchführen und schauen ob wirklich so viel "Umsatzsteuer" per Reverse Charge auf die Umsatzsteuer ID der GmbH gebucht wurde. Dabei wird sie feststellen, dass die GmbH steuerlich "behauptet" hat diese Summen als "Vorsteuer" geltend machen zu können, wofür die Voraussetzungen aber eben nicht gegeben sind.

Würde das Finanzamt die selbe Abfrage für das Einzelunternehmen durchführen, würde es feststellen, dass das Einzelunternehmen selben Betrag als Vorsteuer hätte geltend machen dürfen, hat es aber nicht.

Insgesamt, wenn man beide Unternehmen zusammenzählt, wurden alle Steuern absolut korrekt bezahlt und abgeführt.
Wenn man es aber "rechtlich" sieht, hat die GmbH Vorsteuern geltend gemacht, die sie nicht hätten geltend machen dürfen. Und das Einzelunternehmen hat Vorsteuern nicht geltend gemacht, die es hätte geltend machen dürfen.

Die Frage ist jetzt:
Was kann oder wird wohl passieren, wenn das "auffliegt"?
Kann ein solcher Fall wirklich einfach nur als "formeller Fehler" erledigt werden? Und es wird einfach ignoriert?

Oder kann es sein, dass dieser Fall dann wirklich "richtiggestellt" wird und alle Buchungen korrigiert werden müssen, obwohl ganz unterm Strich eigentlich nichts anderes bei rauskommt?

Können solche Umsatzsteuerkorrekturen eigentlich nach 3-5 Jahren noch durchgeführt werden? Ich bin mir absolut sicher, dass das Finanzamt auf die Nachzahlung durch die GmbH bestehen kann. Aber kann das Einzelunternehmen auch den Anspruch noch 3-5 Jahre später geltend machen?

Am meisten interessiert mich natürlich die Angst, ob dieser Fall zu einer Situation führen kann, welche "gesamtunternehmerisch" einen Schaden nach sich ziehen kann.

Mir wäre es jetzt komplett egal, dass die GmbH exakt diese Summe "nachzahlen" muss was das Einzelunternehmen "erstattet" bekommt. Das wäre ja ein Nullsummenspiel.
Logischerweise brauche ich aber nicht erklären, dass es der Tod wäre, wenn eine Nachzahlung der GmbH gefordert werden dürfte, das Einzelunternehmen aber nach so langer Zeit keinen Anspruch mehr erheben dürfte.
Ebenso wäre es der Tod, wenn auf die Rückforderung der GmbH Steuern immense Verzugszinsen erhoben werden würden, das Einzelunternehmen das Geld aber "unverzinst" zurück bekommen würde.

Danke für Ideen.
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