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Umsatzsteuererklärung 2015 für Notarzt-Dienste

Verfasst: 12. Dez 2016, 16:49
von doktorsu
Hallo zusammen,

ich arbeite - neben meiner Festanstellung als Arzt - zusätzlich noch als Notarzt. Dabei erziele ich ausschließlich Einkünfte, die nach §4 Nr. 14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Jetzt muss ich aber dennoch eine Umsatzsteuererklärung für 2015 nachreichen - offensichtlich ist es bei den Heilberufen Prüfungen in den letzten Jahren zu Unregelmäßigkeiten gekommen und es wurden auch umatzsteuerpflichtige Umsätze als umsatzsteuerfrei deklariert.
Sei's drum. Jetzt sitz ich also vor der Steuererklärung.

Frage: Ist einer von Euch in der gleichen Situation? Und hat die Steuererklärung schon gemacht?
Nach meinem Dafürhalten trage ich überall nur eine "0" ein.
Was mache ich mit der Anlage UR? Da muss ich ja irgendwo den umsatzsteuerfreien Umsatz eintragen. Bei E. vermute ich. Aber wo da?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Danke schon im Voraus
Suse :-)

Re: Umsatzsteuererklärung 2015 für Notarzt-Dienste

Verfasst: 12. Dez 2016, 19:32
von schlauelia
nichts "sei"s drum" - Es muss schon besser argumentiert werden: zunächst: wie hoch waren Ihre Einnahmen 2014 als Notarzt?
Lia

Re: Umsatzsteuererklärung 2015 für Notarzt-Dienste

Verfasst: 12. Dez 2016, 21:06
von doktorsu
Hallo Lia,

danke für die Rückmeldung.
Meine Einkünfte liegen immer unter 17.000 EUR p.a. Aber wieso spielt die Höhe meiner Notarzt-Einkünfte eine Rolle für das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung, wenn es ja zu 100 % um umsatzsteuerbefreite Einkünfte geht?
(Die Kleinunternehmer-Regelung ziehe ich nicht in Betracht; diese Schleife muss ich aufgrund von §4 Nr. 14 a UStG ja auch gar nicht machen)

Mein "sei's drum" bezog sich darauf, dass die Mitarbeiter des Finanzamtes mir gesagt haben, ich müsste die Umsatzsteuererklärung dieses Jahr erstmalig machen, obwohl ich die in den Jahren vorher nicht machen musste.
Und Unregelmäßigkeiten gab es nicht in meiner Steuererklärung, sondern das hat schlichtweg damit zu tun, dass der Bayer. Oberrechnungshof unzufrieden war mit der Leistung der Finanzämter. Diese haben niedergelassene Ärzte offensichtlich so gut wie nie wg. umsatzsteuerpflichtigen Leistungen belangt. (https://www.arzt-wirtschaft.de/muessen- ... g-abgeben/)

Würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Herzliche Grüße
Suse