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Verpflichtung zu Reverse Charge für Gewerbekunden?

Verfasst: 13. Nov 2016, 18:55
von happyhour
Unsere UG mit Standort Deutschland verkauft Lizenzen (=digitale Inhalte) international über einen Onlineshop.

Eine Lizenz kostet 10 Euro inklusive dem jeweiligen Steuersatz des jeweiligen EU-Landes (z.B. 20% in Österreich oder 21% in Holland etc.).

Viele Shops bieten für Gewerbekunden die Möglichkeit einer elektronischen Steuernummer-Abfrage für das Reverse Charge Verfahren.

Wir möchten dies jedoch NICHT anbieten, sofern rechtlich ok.

Bei uns soll jeder - egal ob Privatkunde oder Unternehmen - 10 EUR (inkl. dem landestypischen Umsatzsteuersatz) bezahlen.

Wir wiederum leiten die eingesammelten ausländischen Umsatzsteuern weiter zur KEA/MOSS (Mini-One-Stop-Shop).

Und die KEA/MOSS leitet die Steuern an die entsprechenden Länder weiter.


Ist das so ok oder MÜSSEN wir zwingend Gewerbekunden die Möglichkeit des Reverse Change Verfahren und somit Nettopreise anbieten?


Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.