Probleme bei der GbR und GmbH

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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jhol3009
Beiträge: 1
Registriert: 9. Mai 2016, 08:18

Probleme bei der GbR und GmbH

Beitrag von jhol3009 »

Hallo liebe steuerberatende,

ich habe nachfolgendes Problem in einer komplizierten Aufgabe:

Unternehmer A hat nachfolgende Geschäftsbetriebe:

1.) eine GbR mit zwei Gesellschaftern
2.) eine GmbH mit zwei Gesellschaftern

Um einen Leasingvertrag zu bekommen, musste ein Firmenstempel mit Kontaktadressen, Steuernummer etc. aufgeführt werden. Da zu diesem Zeitpunkt die GmbH noch nicht existiert hat, wurden die Verträge auf die GbR geschrieben.

Anschließend wurde zwar die GmbH gegründet, aber man hat vergessen die Daten umzuschreiben.

Das Problem:
Die Kosten wurden zwar bei der GmbH in der Kostenrechnung berücksichtigt, nur akzeptiert das Finanzamt das nicht und die Leasingfirma gibt keine geänderten Rechnungen raus (anstatt auf die GbR auf die GmbH wie es geplant war). Dadurch verändert sich die Einkommenssteuer der GbR und das Betriebsergebnis der GmbH massiv.

Hat man die Möglichkeit, ein Leasingunternehmen auf eine Rechnungsänderung inkl. ausgewiesener USt zu drängen? Ohne diese Rechnungsänderung inkl. USt kann das Finanzamt keine Änderung durchführen.

Ein kleiner Tipp wäre hilfreich.
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Probleme bei der GbR und GmbH

Beitrag von SteuerHeinz »

Eigentlich müsste es ausreichen, wenn die GbR die Kosten + Umsatzsteuer für den Leasinggegenstand der GmbH in Rechnung stellt. Damit hat die GbR Betriebseinnahmen in Höhe der Betriebsausgaben und die GmbH hat die Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umsatzsteuer ist bei beiden Unternehmen durchlaufend.

Wäre nur zu überlegen, ob das Finanzamt da jetzt noch mitspielt, nachdem das Problem schon bekannt ist.

Die nächste Frage wäre, welche Auswirkungen das Ganze finanziell hat. Der Gewinn der GmbH erhöht sich, dadurch natürlich auch die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Dagegen sinkt aber die Gewerbesteuer der GbR und die Einkommensteuer der Gesellschafter der GbR. Die Auswirkung sollte sich also in Grenzen halten. Ärgerlich würde es erste werden, wenn der Abzug der 24.500 EUR in der Gewerbesteuer ins Leere läuft.
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