Seite 1 von 1

Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 18:13
von beetlejuice
Hallo,
ich unterstütze gerade meinen Bruder der "seinen Job gut machen" mit "guter Unternehmer sein" verwechselt hat. Bitte seid also nicht zu hart zu mir.

Lage: Gewerbeanmeldung 1.8.2014 - 12.2015; Als Kleinunternehmer gemeldet und bleibt auch locker unter den 17.500€; hat es hartnäckig versäumt eine Schätzung abzugeben und wurde daraufhin vom FA geschätzt;

Aktuell sind wir dabei uns durch seine Unterlagen zu wühlen und uns zurecht zu finden, Steuerberater sind anscheinend gerade ziemlich ausgebucht und da er nun auf Montage musste helf ich ihm hiermit ein wenig.

Er muss abgeben die Erklärungen für 2014 und 2015 hierzu haben wir nun die Steuersoftware Taxman angeschafft und nach allen Eingaben (für 2015) hat er ein Minus von ca 180€. Nun stell ich mir die Frage ob das möglich ist bei

Einnahmen in Höhe von etwa 10000€ aus dem Gewerbe mit Ausgaben von ca. 6600€ folglich wurde für das Gewerbe bis zur Unternehmensauflösung Dezember 2015 ein Gewinn(=sein eigenes Gehalt?) von 3400€ erwirtschaftet. seine USt-Schätzung belief sich auf ca 3000€. Laut seinem Umsatz < 17500€ müsste er doch nun diese Steuerschätzung zurückerhalten und auf meinem Formular hier müssten fast 3000€ positiv für Ihn stehen? Habe ich das mit der Umsatzsteuerbefreiung falsch verstanden?

Vielen Dank schonmal für eure Mühe, das ganze ist ziemlich Zeitaufwändig aber auch interessant..blöd nur dass sich der falsche, zu spät, interessiert ;)

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 19:11
von schlauelia
was soll bedeuten: er hat versäumt eine Schätzung abzugeben??? Man schätzt den Umsatz bei der Anmeldung, gibt dann Steuererklärungen ab: USt als Kleinunternehmer: 1. Seite werden die tatsächlichen Einnahmen des Jahres eingetragen - das war es für die USt.

Für die ESt: eine EÜR erstellen: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn: dieser Betrag in Anlage G eintragen, Mantelbogen und Sonderausgaben eintragen - taman gibt das alles wunderbar vor, man muss nur etwas Ahnung haben!

Sie sollten sich evtl. doch jemanden suchen, der Ahnung hat!

Lia

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 19:41
von beetlejuice
Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Wie gesagt anscheinend ist es gerade nicht möglich noch einen Berater zu finden der das fristgerecht abarbeitet. Ein Aufschub der Frist wurde angefragt und nicht genehmigt, vermutlich aufgrund der bisherigen mitarbeit.

Ich meinte er hat es versäumt seine USt-Voranmeldungen abzugeben IMMER.

EÜR haben wir erstellt, die Software hilft da wirklich gut, trotzdem kommt er auf diesen negativen Betrag. Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass er, obwohl Kleinunternehmer, die Umsatzsteuer (welche monatlich 190€ betrug) nicht zurückerhält? So hatte ich das bisher nämlich verstanden, als eine Art Sicherheit für das FA da er keine Voranmeldung abgab für den Fall, dass er doch mehr Umsatz erwirtschaftet.

Gruß Georg

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 20:17
von schlauelia
wurde denn beantragt, dass er Kleinunternehmer ist oder hat er freiwillig für die USt optiert (1)und Rechnungen mit USt-Ausweis (2) geschrieben?

1) keine Ust-Voranmeldungen erforderlich...
2) USt-Erklärung erforderlich und USt muss abgeführt werden - abz. Vorsteuerbeträge - diese ergeben sich bei einer vernünftigen Buchführung, die erforderlich ist!

Lia

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 21:01
von beetlejuice
Er war direkt als Kleinunternehmer angemeldet und hat die USt somit auch auf seinen Rechnungen nicht ausgeschrieben

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 4. Mai 2016, 23:43
von StephanM
Hallo,
also noch mal zusammenfassend, so wie ich euern Sachverhalt verstanden habe:
Dein Bruder hat ein Gewerbe angemeldet und im Fragebogen des Finanzamtes angekreuzt, dass er die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt. Dann hat das Finanzamt monatlich mit 1000 EUR Umsatz = 190 USt geschätzt, da dein Bruder keine Voranmeldung abgegeben hat.


Sofern dein Bruder als Kleinunternehmer akzeptiert wurde, braucht bzw. darf er keine Voranmeldung abgeben. Gibt er trotz Kleinunternehmerregelung eine Voranmeldung ab, in der er Umsätze meldet, oder Vorsteuern geltend macht, so gilt das als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Ich verstehe eigentlich in diesem Zusammenhang nicht, warum eine Schätzung des Finanzamtes für die Voranmeldungen erfolgte, obwohl er Kleinunternehmer sein soll.
Nochmal zurück zu dem Zeitraum seiner Anmeldung und Fragebogen des Finanzamtes. Hat er nach dem Einsenden des Fragebogens einen Brief bekommen in dem ihm seine Steuernummer mit Hinweis auf monatliche Abgabe der Voranmeldung mitgeteilt wurde? Wenn ja, dann wurde er nicht als Kleinunternehmer angesehen. Vielleicht hat er das Kreuz in seinem Fragebogen vergessen oder falsch gesetzt.

Hat es eine Jahresschätzung für 2014 schon gegeben?

Ich würde dringend zu einem klärenden Gespräch mit einem Bearbeiter im Finanzamt vor Ort raten. Das muss dein Bruder aber selber führen, wegen dem Steuergeheimnis, du kannst aber eventuell mitgehen und dabei sein. Da sollte das mit der Kleinunternehmergeschichte erst mal geklärt werden.

- Übrigens, ein negativer Betrag am Ende der Umsatzsteuererklärung ist eine Erstattung vom Finanzamt. (steht auch auf der Erklärung) -

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 5. Mai 2016, 21:08
von beetlejuice
Exakt, zusammengefasst stimmt das so.

Habe gerade mal grob seine Unterlagen gewälzt und nirgendwo den Begriff Kleinunternehmer(regelung) oder ähnliches finden können...aber ich werde das bis morgen abend nochmal gründlich nachforschen. Haber hier aufjedenfall einige Bescheide liegen mit den Titeln: "BESCHEID über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat ..." Das wären dann direkt die Briefe die es nicht geben dürfte, wäre er als Kleinunternehmer akzeptiert worden, richtig?

Er befindet sich bis Mitte Ende Juni im außereuropäischen Ausland auf Montage, aber er war bereits dort ich finde nochmal bis morgen Abend heraus was genau dort gesprochen wurde.

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 8. Mai 2016, 21:22
von StephanM
Das wären dann direkt die Briefe die es nicht geben dürfte, wäre er als Kleinunternehmer akzeptiert worden, richtig? Richtig.

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 9. Mai 2016, 23:13
von beetlejuice
Auf der gesamten Gewerbeanmeldung und auch in keinem anderen Formular finde ich den Begriff Kleingewerbe oder ähnliches, allerdings hat er ein Kreuz bei Gewerbe wird in Nebentätigkeit ausgeführt, habe das gegoogelt und das meint wohl "Kleinunternehmer".

Wie verhält sich das nun mit den Briefen mit der Aufschrift: "BESCHEID über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat ..." habt Ihr mir da einen Paragraphen und könnt mir entsprechend bestätigen, dass diese Briefe nicht rechtens an Ihn verschickt wurden, was StephanM netterweise schon angefangen hat.

Was ratet Ihr zu unternehmen, mein Bruder ist wie gesagt noch eine Weile in Afrika und kann nicht zum Finanzamt vermutlich bis Mitte/Ende Juli nicht. Nur Fernmeldekontakt ist da möglich.

Danke und Gruß aus Augsburg

Re: Kleinunternehmer, USt->geschätzt, Rückerstattung?

Verfasst: 13. Mai 2016, 09:15
von StephanM
Hi,
man muss hier Trennen zwischen der Gewerbeanmeldung und dem Steuerlichen.

Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist erforderlich, da er ein Gewerbe ausführt. Es gibt aus Sicht des Gewerbesteuergesetzes kein Kleingewerbe, von denen immer gesprochen wird. Bei der Gewerbeanmeldung kann man angeben, ob es ein Haupt- oder Nebenerwerb ist. Ob man als Kleinunternehmer gilt, ist eine umsatzsteuerliche Einstufung.

Nach einer Gewerbeanmeldung erhält man normalerweise einen Brief vom Finanzamt mit einem Betriebseröffnungs-Fragebogen, den man zurückschicken muss. In diesem Fragebogen muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung §19 UStG anwendet, weil der Umsatz unter den Grenzen liegt, oder als Regelbesteuerer mit Umsatzsteuer und damit auch mit monatlichen Voranmeldungen arbeitet.

Die Wahl, bzw. der Verzicht hinsichtlich der Umsatzsteuer-Kleinunternehmerregelung kann bis zur Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung noch geändert werden.
Also Gespräch mit dem Finanzamt suchen, dort den Sachverhalt erklären und darauf Hinweisen, dass man als Kleinunternehmer tätig ist.
Das sollte möglichst schnell passieren, denn für die nicht gezahlten geschätzten Forderungen entstehen Säumniszuschläge, bzw. es erfolgt irgendwann seitens des Finanzamtes die Vollstreckung (Kontopfändung,...).