Fahrtenbuchführung
Verfasst: 3. Mär 2016, 16:43
Hallo liebes Forum,
Ich bin neu hier und habe einige Fragen und wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
Zuerst einmal zu meiner Grundsituation: Ich bin seit 2014 Servicetester, das heist ich überprüfe für einige Unternehmen, ob deren Mitarbeiter bestimmte Vorgaben wie gewünscht umsetzen. Im Jahr 2014 habe ich noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, für 2015 habe ich nachträglich darauf verzichtet. In diesem Jahr möchte ich mein Auto als Dienstwagen führen um so die laufenden Kosten im Rahmen der Vorsteuererstattung umsatzsteuerlich gegenrechnen zu können. Deswegen habe ich mich dazu entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen. Ein solcher oben genannter "Check" dauert meist nur wenige Minuten, weswegen ich pro Jahr rund 600 Tests mache. Diese fasse ich dann in Touren zu ca 10-20 Tests zusammen.
Frage Nummer eins:
Muss ich jede einzelne Adresse ins Fahrtenbuch eintragen oder genügt ein Eintrag?
Frage Nummer zwei:
Oft besuche ich am Ende dieser Routen Freunde und Verwandte, bleibe dort einige Tage und setzte meine Route dann fort. Wie verhält sich das mit den Eintragungen im Fahrtenbuch? Muss eine Geschäftsreise immer am ersten Wohnsitz enden oder sind auch beliebige Start und Endpunkte möglich?
Frage Nummer drei:
Ich habe 2 Wohnsitze, einen bei meinen Eltern in München, den anderen, als Zweitwohnsitz , in Dortmund, wo ich studiere. Ergeben sich hierraus Schwierigkeiten? (Ich kann falls das FA das Fahrtenbuch anzweifeln sollte jeden Kilometer lückenlos und 100Prozent sicher beweisen.
Frage Nummer Vier:
Demnächst fahre ich von München nach Esbjerg(Dänemark) um dort für 1 Woche Urlaub zu machen. Auf dem Weg dorthin teste ich in Flensburg 2 Kaufhäuser. Auf dem Rückweg teste ich in Kiel ein weiteres Kaufhaus. Kann ich die Fahrt als Geschäftsreise angeben, also den Teil von München bis Flensburg und zurück? Wenn ja, wie muss ich diese 1 wöchige Urlaubsunterbrechung im Fahrtenbuch angeben um auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen vielen Dank schon mal im Vorraus
Stefan
Ich bin neu hier und habe einige Fragen und wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
Zuerst einmal zu meiner Grundsituation: Ich bin seit 2014 Servicetester, das heist ich überprüfe für einige Unternehmen, ob deren Mitarbeiter bestimmte Vorgaben wie gewünscht umsetzen. Im Jahr 2014 habe ich noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, für 2015 habe ich nachträglich darauf verzichtet. In diesem Jahr möchte ich mein Auto als Dienstwagen führen um so die laufenden Kosten im Rahmen der Vorsteuererstattung umsatzsteuerlich gegenrechnen zu können. Deswegen habe ich mich dazu entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen. Ein solcher oben genannter "Check" dauert meist nur wenige Minuten, weswegen ich pro Jahr rund 600 Tests mache. Diese fasse ich dann in Touren zu ca 10-20 Tests zusammen.
Frage Nummer eins:
Muss ich jede einzelne Adresse ins Fahrtenbuch eintragen oder genügt ein Eintrag?
Frage Nummer zwei:
Oft besuche ich am Ende dieser Routen Freunde und Verwandte, bleibe dort einige Tage und setzte meine Route dann fort. Wie verhält sich das mit den Eintragungen im Fahrtenbuch? Muss eine Geschäftsreise immer am ersten Wohnsitz enden oder sind auch beliebige Start und Endpunkte möglich?
Frage Nummer drei:
Ich habe 2 Wohnsitze, einen bei meinen Eltern in München, den anderen, als Zweitwohnsitz , in Dortmund, wo ich studiere. Ergeben sich hierraus Schwierigkeiten? (Ich kann falls das FA das Fahrtenbuch anzweifeln sollte jeden Kilometer lückenlos und 100Prozent sicher beweisen.
Frage Nummer Vier:
Demnächst fahre ich von München nach Esbjerg(Dänemark) um dort für 1 Woche Urlaub zu machen. Auf dem Weg dorthin teste ich in Flensburg 2 Kaufhäuser. Auf dem Rückweg teste ich in Kiel ein weiteres Kaufhaus. Kann ich die Fahrt als Geschäftsreise angeben, also den Teil von München bis Flensburg und zurück? Wenn ja, wie muss ich diese 1 wöchige Urlaubsunterbrechung im Fahrtenbuch angeben um auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen vielen Dank schon mal im Vorraus
Stefan