Fahrtenbuchführung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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stefan5544
Beiträge: 1
Registriert: 3. Mär 2016, 16:20

Fahrtenbuchführung

Beitrag von stefan5544 »

Hallo liebes Forum,
Ich bin neu hier und habe einige Fragen und wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet.
Zuerst einmal zu meiner Grundsituation: Ich bin seit 2014 Servicetester, das heist ich überprüfe für einige Unternehmen, ob deren Mitarbeiter bestimmte Vorgaben wie gewünscht umsetzen. Im Jahr 2014 habe ich noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, für 2015 habe ich nachträglich darauf verzichtet. In diesem Jahr möchte ich mein Auto als Dienstwagen führen um so die laufenden Kosten im Rahmen der Vorsteuererstattung umsatzsteuerlich gegenrechnen zu können. Deswegen habe ich mich dazu entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen. Ein solcher oben genannter "Check" dauert meist nur wenige Minuten, weswegen ich pro Jahr rund 600 Tests mache. Diese fasse ich dann in Touren zu ca 10-20 Tests zusammen.
Frage Nummer eins:
Muss ich jede einzelne Adresse ins Fahrtenbuch eintragen oder genügt ein Eintrag?
Frage Nummer zwei:
Oft besuche ich am Ende dieser Routen Freunde und Verwandte, bleibe dort einige Tage und setzte meine Route dann fort. Wie verhält sich das mit den Eintragungen im Fahrtenbuch? Muss eine Geschäftsreise immer am ersten Wohnsitz enden oder sind auch beliebige Start und Endpunkte möglich?
Frage Nummer drei:
Ich habe 2 Wohnsitze, einen bei meinen Eltern in München, den anderen, als Zweitwohnsitz , in Dortmund, wo ich studiere. Ergeben sich hierraus Schwierigkeiten? (Ich kann falls das FA das Fahrtenbuch anzweifeln sollte jeden Kilometer lückenlos und 100Prozent sicher beweisen.
Frage Nummer Vier:
Demnächst fahre ich von München nach Esbjerg(Dänemark) um dort für 1 Woche Urlaub zu machen. Auf dem Weg dorthin teste ich in Flensburg 2 Kaufhäuser. Auf dem Rückweg teste ich in Kiel ein weiteres Kaufhaus. Kann ich die Fahrt als Geschäftsreise angeben, also den Teil von München bis Flensburg und zurück? Wenn ja, wie muss ich diese 1 wöchige Urlaubsunterbrechung im Fahrtenbuch angeben um auf der sicheren Seite zu sein?
Vielen vielen Dank schon mal im Vorraus
Stefan
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Fahrtenbuchführung

Beitrag von SteuerHeinz »

Hallo Stefan,

ich versuche mal Ihre Fragen zu beantworten und noch ein oder zwei Hinweise bezüglich der betrieblichen Pkw Nutzung zu geben.

1. Ihr Fahrtenbuch muss das gesamte Jahr geführt und jede Fahrt muss einzeln aufgeführt werden. Zusätzlich muss der Kilometerstand beim Beginn und am Ende der Fahrt erfasst werden. Der Reisezweck muss ebenfalls angegeben werden, allerdings reicht bei Privaternutzung der Hinweis, dass es sich um eine Privatfahrt handelt.

2. Notieren Sie die betrieblichen Fahrten bis zur letzten geschäftlichen Adresse. Die Fahrt von dem Geschäftstermin zu Ihren Freunden/Verwandten wäre Aufgrund der privaten Veranlassung auch so einzustufen. Die Fahrten am nächsten morgen zum geschäftlichen Termin würde ich wieder als betrieblich einstufen.

3. Für die Fahrtebuchführung ergeben sich dort keine Schwierigkeiten. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung sollten Sie allerdings prüfen ob eine doppelte Haushaltsführung möglich wäre. Dadurch können Sie das zu versteuernde Einkommen durch Sonderausgaben oder Werbungskosten mindern.

4. So wie Sie es vorschlagen, würde ich es auch handhaben. Die Fahrt nach Flensburg als betriebliche Fahrt, von Flensburg nach Esbjerg und zurück nach Kiel als Privatfahrt und ab Kiel dann wieder betrieblich.

So und nun zu meinen Anmerkungen: Es ist durchaus gefährlich ein vormals privatgenutztes Fahrzeug betrieblich zu nutzen!
Es gibt mehrere Konstellationen:
1. Sie führen Fahrtenbuch und nutzen das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich > das Fahrzeug wird unweigerlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Im Fall einer Veräußerung des Fahrzeuges müssen Sie beim Verkauf die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Bei einer Entnahme des Fahrzeuges und anschließender Veräußerung aus dem Privatvermögen muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden wenn zwischen Entnahme und Veräußerung ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Ich meine das waren 3 bis 6 Monate. Dieses Vorgehen ist bei einer Sachverhaltsprüfung durch das Finanzamt allerdings sehr anfällig.

2. Sie führen Fahrtenbuch und nutzen das Fahrzeug zu mehr als 10% betrieblich > das Fahrzeug wird erst zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn Sie auch die laufenden Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Die Folgen sind die selben wie bei 1.

3. Sie führen Fahrtenbuch und ermitteln damit lediglich den betrieblichen Anteil der gefahrenen Kilometer. Dies ist nur möglich, wenn die betriebliche Nutzung unter 50% liegt, da es sich dann nicht um notwendiges Betriebsvermögen sondern um notwendiges oder gewillkürtes Privatvermögen handelt. (Vgl. Nummer 1) Sie haben nur einen Vorsteuerabzug auf die laufenden Kosten wenn Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie das Fahrzeug dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Achtung hier gibt es dann Abweichungen zwischen Ertrags- und Umsatzsteuer.

Fahrtenbücher sind beim Finazamt sehr anfällig. Die meisten Fahrtenbücher (Bestimmt 95%) werden nicht ordnungsgemäß geführt und letztendlich vom Finanzamt verworfen. Das Resultat ist meist sehr kostspielig für den Steuerpflichtigen. Bei einer betrieblichen Nutzung von über 50% wird die 1% Methode zur Ermittlung der privaten Nutzung herangezogen. 1% des BruttolistenNEUpreises wird monatlich als privater Nutzungsanteil als Ertrag erfasst und 80% von dem Wert der Umsatzsteuer unterworfen. Ausdrücklich der Brutto NEUPREIS, also nicht der Preis den Sie beim Kauf für das Fahrzeug bezahlt haben sondern der Neupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ein 8 Jahre alten BMW den Sie für 10.000 EUR gebraucht gekauft haben, kostete Sie dann bei einem Neupreis von 40.000 EUR, 400 EUR plus Umsatzsteuer im Monat.
Bei einer Nutzung von weniger als 50% aber einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird der private Nutzungsanteil geschätzt. Beim Schätzen verhalten sich Finanzbeamte sehr sozial dem Staat gegenüber. Die Schätzung fällt also recht hoch aus.

Hier ist die für mich sicherste Methode, unter der Berücksichtigung der Infos die momentan vorligen:
Sie führen ein Fahrtenbuch um die betrieblichen Kilometer zu ermitteln. Anhand der Belege für laufende Kosten und des Teilwertes des Fahrzeuges ermitteln Sie am Jahresende einen Euro-Wert pro gefahrenen Kilometer und multiplizieren diesen mit den betrieblichen Kilometern. Sie haben aber für die laufenden Kosten keinen Vorsteuerabzug. Sollte der tatsächliche Euro-Wert unter 30 Cent liegen, würde ich die Kilometer mit den pauschalen 30 Cent multiplizieren. Sollten Sie sich für diese Methode entscheiden sind die Anforderungen an das Fahrtenbuch auch nicht so hoch, da Sie lediglich eine Aufzeichnung für die betrieblichen Kilometer führen müssen und kein "richtiges" Fahrtenbuch.

So jetzt ist der Text doch etwas länger geworden. Ich hoffe ich trage zur Verwirrung bei.
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