Hallo,
ich habe ca. vor 15 Tagen ein Gewerbe angemeldet .
Nun warte ich das ich Post vom Finanzamt ( Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) bis ich sie bekomme.
Mein Problem ist, dass ich als Kleingewerbe Eingestuft werden möchte.
Jetzt haben ich bereits Aufträge die ich gerne abarbeiten würde .
Nun meine Frage ? soll ich die Umsatzsteuer angeben oder soll ich es lassen.
Im Moment habe ich folgenden Text in meiner Rechnung und Angebot stehen :
Es erlolgt keine Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der
Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG
würde mich über eine Antwort freuen.
Danke im voraus
Lukas
Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer
Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer
soll ich die Umsatzsteuer angeben oder soll ich es lassen. Das kann hier auch keiner wissen. Keiner weiß, ob Sie Kunden haben, die gern die Vorsteuer zurückbekämen (gewerbliche Kunden mithin), keiner weiß, ob Sie selbst große Ausgaben haben, bei denen sich die Vorsteuererstattung lohnen würde etc.
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Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer
liegen denn die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung vor?
Was für eine Art Gewerbe machen Sie? Wenn es sehr kostenintensiv ist oder die Auftraggeber Firmen sind., könnte eine Option zur USt sinnvoll sein.
Bei Privatpersonen wäre ohne USt besser - ist man preisgünstiger!
Lia
Was für eine Art Gewerbe machen Sie? Wenn es sehr kostenintensiv ist oder die Auftraggeber Firmen sind., könnte eine Option zur USt sinnvoll sein.
Bei Privatpersonen wäre ohne USt besser - ist man preisgünstiger!
Lia
Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer
Hi,
Wenn du in diesem Jahr mit weniger als 50.000 EUR Umsatz rechnest, dann ist §19 UStG anzuwenden. Solltest du in diesem Jahr über 17.500 EUR kommen bist du automatisch ab 2017 kein Kleinunternehmer mehr. Wenn absehbar ist, das es zu einem Wechsel kommen wird, dann ist es sicherlich einfacher von vornherein mit USt zu arbeiten.
Im Fragebogen kannst du darauf verzichten, das §19 angewendet wird. Sonst bist du erst mal Kleinunternehmer.
Wenn du in Rechnungen Umsatzsteuer angibst, aber Kleinunternehmer bist, dann musst du diese trotzdem nach §14c UStG zahlen.
Wenn du in diesem Jahr mit weniger als 50.000 EUR Umsatz rechnest, dann ist §19 UStG anzuwenden. Solltest du in diesem Jahr über 17.500 EUR kommen bist du automatisch ab 2017 kein Kleinunternehmer mehr. Wenn absehbar ist, das es zu einem Wechsel kommen wird, dann ist es sicherlich einfacher von vornherein mit USt zu arbeiten.
Im Fragebogen kannst du darauf verzichten, das §19 angewendet wird. Sonst bist du erst mal Kleinunternehmer.
Wenn du in Rechnungen Umsatzsteuer angibst, aber Kleinunternehmer bist, dann musst du diese trotzdem nach §14c UStG zahlen.