Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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lukascooper
Beiträge: 1
Registriert: 5. Feb 2016, 08:53

Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer

Beitrag von lukascooper »

Hallo,

ich habe ca. vor 15 Tagen ein Gewerbe angemeldet .
Nun warte ich das ich Post vom Finanzamt ( Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) bis ich sie bekomme.
Mein Problem ist, dass ich als Kleingewerbe Eingestuft werden möchte.
Jetzt haben ich bereits Aufträge die ich gerne abarbeiten würde .
Nun meine Frage ? soll ich die Umsatzsteuer angeben oder soll ich es lassen.

Im Moment habe ich folgenden Text in meiner Rechnung und Angebot stehen :

Es erlolgt keine Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der
Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG


würde mich über eine Antwort freuen.

Danke im voraus


Lukas
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer

Beitrag von muemmel »

soll ich die Umsatzsteuer angeben oder soll ich es lassen. Das kann hier auch keiner wissen. Keiner weiß, ob Sie Kunden haben, die gern die Vorsteuer zurückbekämen (gewerbliche Kunden mithin), keiner weiß, ob Sie selbst große Ausgaben haben, bei denen sich die Vorsteuererstattung lohnen würde etc.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer

Beitrag von schlauelia »

liegen denn die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung vor?
Was für eine Art Gewerbe machen Sie? Wenn es sehr kostenintensiv ist oder die Auftraggeber Firmen sind., könnte eine Option zur USt sinnvoll sein.
Bei Privatpersonen wäre ohne USt besser - ist man preisgünstiger!
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Gewerbe Anmeldung Umsatzsteuer

Beitrag von StephanM »

Hi,
Wenn du in diesem Jahr mit weniger als 50.000 EUR Umsatz rechnest, dann ist §19 UStG anzuwenden. Solltest du in diesem Jahr über 17.500 EUR kommen bist du automatisch ab 2017 kein Kleinunternehmer mehr. Wenn absehbar ist, das es zu einem Wechsel kommen wird, dann ist es sicherlich einfacher von vornherein mit USt zu arbeiten.
Im Fragebogen kannst du darauf verzichten, das §19 angewendet wird. Sonst bist du erst mal Kleinunternehmer.

Wenn du in Rechnungen Umsatzsteuer angibst, aber Kleinunternehmer bist, dann musst du diese trotzdem nach §14c UStG zahlen.
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