Vorteile einer Soll-Besteuerung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Shaly
Beiträge: 1
Registriert: 17. Dez 2015, 13:33

Vorteile einer Soll-Besteuerung

Beitrag von Shaly »

Ich bin jetzt im dritten Jahr selbständig. Bisher habe ich immer nach IST versteuert. Durch die Anhebung der Steuergrenzen im nächsten Jahr, werde ich noch minimal unter die Grenze fallen.

Nach stundenlangem durchforsten des Internets bin ich noch kein Stück weiter gekommen. Hat die Soll-Versteuerung eigentlich für mich irgendeinen Vorteil?

Der Wechsel von Ist- nach Soll- ist ja schon nicht leicht. Wenigstens habe ich mittlerweile herausgefunden, dass ich den Übergangsgewinn auf drei Jahre splitten kann und somit im Januar nicht direkt die doppelte Steuer tragen muss.
Da Umsatz ja nicht gleich Gewinn ist, kann ich auch nicht " mal eben" die komplette Steuer aufbringen, da keinerlei Rücklagen bestehen.

Wenn ich mich jetzt allerdings entscheide umzustellen ( früher oder später muss ich es sicherlich), was hab ich als Einzelunternehmerin im Transportwesen mit 11 Vollzeitangestellten für Vorteile???

Zur Info: Ich mache meine Buchführung komplett alleine, also bitte keine Antworten wie "frag den Steuerberater".. ;)

Vorab einen herzlichen Dank an jenen die sich Zeit nehmen mir mal alles auf zu listen...
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Vorteile einer Soll-Besteuerung

Beitrag von Petz »

Eine Sollversteuerung hat für den Unternehmer keine Vorteile, sie ist eben nur ab bestimmten grenzen vorgeschrieben.

Bei der Sollversteuerung musst du die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ans FA abführen, egal ob die Rechnung vom Kunden schon bezahlt wurde oder nicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vorteile einer Soll-Besteuerung

Beitrag von schlauelia »

und ein Übergangsgewinn hat damit gar nichts zu tun: der entsteht beim Übergang von EÜR zu Bilanzierung oder umgekehrt!
Die Soll- und Istbesteuerung betrifft nur die USt.
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