Umsatzsteuer bei Wechsel der Besteuerungsart
Umsatzsteuer bei Wechsel der Besteuerungsart
Wenn man von der EÜR auf Bilanz umstellen will oder muß und gleichzeitig bei der USt von Ist auf Soll umstellen will, stellt sich das Problem am Jahresende des EÜR-Zeitraum, was mit der Umsatzsteuer der Eingangs- und Ausgangsrechnungen passiert, die noch nicht bezahlt wurden. Dass die in der Übergangsrechnung mit ihren Bruttowerten zu erfassen sind, ist klar. Wann jedoch muß man die USt und Vorsteuer aus diesen Rechnungen anmelden und bezahlen ?
Re: Umsatzsteuer bei Wechsel der Besteuerungsart
Die Gewinnermittlung wird immer auf den letzten Tag des Wirtschaftsjahres erstellt, zumeist der 31.12. des Jahres. Damit würde eine Korrektur in den Monat Dezember gehören.
Ich denke der Wechsel ist einfacher, wenn erst der Übergang von EÜR zur Bilanz vorgenommen wird und anschließend die Bilanz hinsichtlich der Umsatzbesteuerung korrigiert wird.
Ich denke der Wechsel ist einfacher, wenn erst der Übergang von EÜR zur Bilanz vorgenommen wird und anschließend die Bilanz hinsichtlich der Umsatzbesteuerung korrigiert wird.