Innergemeinschaftlicher Erwerb

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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itandre
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Registriert: 5. Aug 2015, 13:23

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Beitrag von itandre »

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zum Innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und deren Verkauf im Handel an Privatpersonen hier in DE.

Ich beziehen Ware im Jahr aus den Niederlanden in Höhe von ca. 500.000.- Euro, es handelt sich bei der Ware um Drogerieprodukte welche ich als Onlinehändler an privatpersonen versende.

Laut der letzten BWA´s sind diese nicht Vorsteuerabzugsfähig da Innergemeinschaftlicher Erwerb. Ich führe natürlich die 19% Umsatzsteuer monatlich ab welche ich durch den Verkauf erhalten habe. Für mich ist dies wie ein durchlaufender Posten. Nun habe ich von einer Handelsregelung gelesen welche mir wohl auch die Möglichkeit bietet die Vorsteuer auf die Einkäufe aus dem EU Land zu ziehen. Leider kann mir hier der DERZEITIGE Steuerberater nicht mehr weiter helfen.

Wie verhält sich dies genau? Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage!

Vielen Dank!
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Innergemeinschaftlicher Erwerb

Beitrag von SteuerHeinz »

Wenn Sie einen igE Verwirklichen, ist dieser in Deutschland steuerbar und mangels Steuerbefreiung steuerpflichtig. Das heißt Sie bekommen die Artikel geliefert und sind Schuldner von 19% auf die 500.000 EUR. Sprich 95.000 EUR fürs Finanzamt. Gleichzeitig können Sie aber die gezahlten 95.000 EUR als Vorsteuer geltend machen. Heißt für Sie also, dass die Steuer auf den Einkauf im Saldo 0 EUR beträgt.
Jetzt verkaufen Sie die Ware an Endkunden, dieser zahlt Ihnen mit dem Kaufpreis 19 % Umsatzsteuer welche Sie, je nach Voranmeldezeitraum an das Finanzamt abführen müssen.

So wäre der reguläre Ablauf. Die spannende Frage ist jetzt natürlich, warum in Ihrer BWA die Vorsteuer auf den igE nicht abziehbar sein soll.
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