Umsatzsteuer seit Oktober 2014 nicht angemeldet

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Orientteppich
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jul 2015, 21:36

Umsatzsteuer seit Oktober 2014 nicht angemeldet

Beitrag von Orientteppich »

Hallo liebe Mitglieder.

Ich habe seit September ein paar kleine Promojobs angenommen, und diese haben sich nun zu einem ordentlichen Betrag summiert. Hatte bisher allerdings noch keine Rechnung gestellt. Das lag daran, dass ich ziemlich wenig verdient hatte und erst mal auf das Geld vom Amt angewiesen war. Nun haben sich aber meine Auftragsabgebote vervielfacht und es lohnt sich nun für mich, komplett von ALG 2 auszutreten und ganz normal selbständig zu arbeiten.

Meine Frage: wenn ich jetzt bei der Rechnungsstellung die MwSt. ausweisen lasse, entstehen dann irgendwelche Strafen? Oder gilt hier auch das Zuflussprinzip?

Kleine Anmerkung: Habe bisher noch keine einzige Recnung gestellt. Das würde ich jetzt alles auf einmal von meinen -Auftraggebern einfordern.

Ich danke euch schon mal, wenn ihr eine hilfreiche Antwort habt.

Viele Grüße
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Umsatzsteuer seit Oktober 2014 nicht angemeldet

Beitrag von Sunny »

Hallo Orientteppich

Als erstes müsste ein Gewerbe angemeldet werden.

Damit wird auch der Fragebogen des Finanzamtes angestoßen.

Generell würde ich die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfehlen, da schon beim Fragebogen fehlerhafte Angaben gemacht werden können (Wahl der Gewinnermittlung, Umsatzsteuer Soll- oder Ist-Versteuerung, Prüfung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzsteuer (§19 UStG, etc.)

Falls die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung in Frage käme, dann wäre das Thema Umsatzsteuer-Voranmeldung damit schon erledigt.

Wie gesagt, es ist hier eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten notwendig, um eine vernünftige Antwort geben zu können.
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