Moin, ich habe zwei Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für das erste Quartal 2009.
1. Ich habe Ende letzten Jahres einen Bürostuhl (mit Skonto) gekauft. Diese Eingangsrechnung habe ich als Aufwand gebucht. Kurz darauf habe ich mich für eine Finanzierung entschieden und den Kaufbetrag zurück überwiesen bekommen (in 2009). Die Raten vom Darlehen werden nun monatlich abgebucht. Kann ich diese Raten als Aufwand gegenrechnen bzw. wie wird dieser Vorgang buchhalterisch korrekt erfasst?
2. GEZ. Ich habe gelesen, dass Beiträge umsatzsteuerfrei sind und ich somit keine Vorsteuer geltend machen kann - stimmt das?
Danke im Voraus für Antworten!
USt-VA mit Sonderfällen (Darlehen, GEZ)
Re: USt-VA mit Sonderfällen (Darlehen, GEZ)
Hallo,
den Bürostuhl musst du aktivieren und abschreiben.
GEZ Gebühren sind ohne Ust. Also kein Vorsteuerabzug.
Schöne Grüsse
den Bürostuhl musst du aktivieren und abschreiben.
GEZ Gebühren sind ohne Ust. Also kein Vorsteuerabzug.
Schöne Grüsse