USt-VA mit Sonderfällen (Darlehen, GEZ)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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cervelat
Beiträge: 1
Registriert: 16. Apr 2009, 14:56

USt-VA mit Sonderfällen (Darlehen, GEZ)

Beitrag von cervelat »

Moin, ich habe zwei Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für das erste Quartal 2009.

1. Ich habe Ende letzten Jahres einen Bürostuhl (mit Skonto) gekauft. Diese Eingangsrechnung habe ich als Aufwand gebucht. Kurz darauf habe ich mich für eine Finanzierung entschieden und den Kaufbetrag zurück überwiesen bekommen (in 2009). Die Raten vom Darlehen werden nun monatlich abgebucht. Kann ich diese Raten als Aufwand gegenrechnen bzw. wie wird dieser Vorgang buchhalterisch korrekt erfasst?

2. GEZ. Ich habe gelesen, dass Beiträge umsatzsteuerfrei sind und ich somit keine Vorsteuer geltend machen kann - stimmt das?

Danke im Voraus für Antworten!
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: USt-VA mit Sonderfällen (Darlehen, GEZ)

Beitrag von taxwoman »

Hallo,

den Bürostuhl musst du aktivieren und abschreiben.
GEZ Gebühren sind ohne Ust. Also kein Vorsteuerabzug.

Schöne Grüsse
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