Hallo,
ich beschäftige mich momentan gezwungenerweise mit diesem schönen § und stelle mir folgende Frage:
ist der § dahin gehend zu verstehen, dass der Unternehmer die Ust zwar vom Käufer erhebt, diese dann aber nicht an das FA abführen muss?
Oder folgt daraus, dass der Unternehmer die geschuldete Ust nicht abführen muss, dass er diese auch selbst nicht erheben darf beim käufer?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe!