Vorsteuerabzug bei Importen - Kundenbeistellung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Fordv8star
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mär 2013, 06:50

Vorsteuerabzug bei Importen - Kundenbeistellung

Beitrag von Fordv8star »

Hallo,

Ich importiere Waren für meine Fertigung, welche mir von meinem ausländischen Kunden kostenfrei beigestellt werden. Die Ware hat aber trotzdem einen Warenwert, welchen ich auch in der Importanmeldung angebe. Hieraus werden dann Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer geltend gemacht.

Die EUSt nehme ich in meinen Vorsteuerabzug mit rein, obwohl ich selbst die Ware nicht bezahlt habe. Die Ware wird bei meinem Produkt mit eingebaut und geht danach wieder ins Ausland per Exportanmeldung.

Sicher kann ich den Import zur "aktiven Veredelung" anmelden und spare mir die Abgaben und die EUSt, leider ist mein Kunde/Lieferant aber nicht zuverlässig und ich habe den Großteil der auf AV angemeldeten Waren aufgrund Qualitätsproblemen früher dann nachträglich in den freien Verkehr überführen müssen...und hatte eben dann die Abgaben und zusätzlichen Aufwand.

Meine Frage:
Trotz dessen mir die Ware nicht gehört bzw. Ich diese nicht bezahlt/gekauft habe mache ich die EUSt im Vorsteuerabzug geltend. Ist dies richtig? In meiner Rechnung an den Kunden steht nur das fertige Produkt. Den Warenwert des von Ihm beigestellten Teils habe ich in meiner Rechnung nicht mit drin. Der taucht wertmäßig wieder nur in der Exportanmeldung mit auf.

Schonmal vielen Dank im voraus...bis jetzt konnte mir noch keine helfen...und ich selbst komme mit Paragraph 15 im Selbststudium auf keinen grünen Zweig :roll:

VG
RS
Antworten