Vorerst Kleinunternehmer bleiben oder Umsatzsteuer?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MrTux
Beiträge: 1
Registriert: 28. Jan 2013, 15:22

Vorerst Kleinunternehmer bleiben oder Umsatzsteuer?

Beitrag von MrTux »

Hallo Community,

ich hoffe, dass ich das richtige Forum erwischt habe. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Nachsicht und Verschiebung.

Zu meinem Anliegen:
Ich habe bereits im August 2007 ein Gewerbe angemeldet und mich dabei für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) entschieden, da ich mein Gewerbe lediglich nebenberuflich betrieben habe und niemals in die Nähe der 17500 € gekommen bin. Da ich mein Gewerbe im Bereich der Internetdienstleistungen ausübe, habe ich auch keine nennenswerte Ausgaben oder Investitionen, die eine Vorsteuerabzugsberechtigung für mich interessant machen würden.
Nun ist es so, dass ich ab kommenden Monat (Februar 2013) mein Gewerbe hauptberuflich ausüben werde - ich bin ab dann in keinem Angestelltenverhältnis mehr.
Da ich bereits einige Kunden und Aufträge habe, kann ich schon jetzt davon ausgehen, dass ich in diesem Jahr einen höheren Gewinn als 17500 € erzielen werde - allerdings auch weniger als 50000 Euro.
Im Umkehrschluss bedeutet dies für mich, dass ich in diesem Jahr getrost weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden kann - richtig?

Da ich in diesem Jahr noch keine Rechnungen ausgestellt habe, stellt sich mir nun jedoch die Frage, ob es eventuell doch vom Vorteil sein könnte, wenn ich bereits jetzt meine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstelle.
Meine Frage ist nur: Wie ist das dann mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Muss ich die dann auch noch für Januar machen, obgleich es in diesem Monat weder Rechnungen noch abzugsberechtige Ausgaben gibt?

Wie würdet Ihr das mache und vor allem - warum?

Gruß
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Vorerst Kleinunternehmer bleiben oder Umsatzsteuer?

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

ja, Sie können in diesem Jahr noch Kleinunternehmer bleiben, wenn Ihr Umsatz ( nicht Gewinn!) in 2012 unter 17.500,-- gelegen hat.

Wenn Sie aber ab 2013 zur USt optieren wollen, sollten Sie dies umgehend dem Finanzamt mitteilen und dieses wird Ihnen dann mitteilen, in welchem Rhythmus Sie 2013 Ihre USt-Voranmeldungen abgegben müssen. Erfahrungsgemäß wird das pro Quartal erforderlich sein, denn monatliche Voranmeldungen sind nur bei Betriebsgründungen in den ersten 2 Jahren erforderlicn und Ihrer läuft ja schon länger.

Ob schon 2013 mit USt hängt z.B. auch davon ab, ob Sie größere Anschaffungen oder Ausgaben haben, in denen auch USt berechnet wird und vor allem wie sieht Ihr Kundenkreis aus? Sind es Unternehmer, für die die USt ein durchlaufender Posten ist oder sind es Privatpersonen, für die Sie dann um 19% ( oder 7%?) teurer werden.

Lia
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