Außenprüfung angeordnet

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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WasTun
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Außenprüfung angeordnet

Beitrag von WasTun »

Hallo und frohes Neues...das fängt ja gleich super an...:-)

Bin grade etwas verzweifelt und hoffe Ihr könnt helfen. Ich habe heute einen Brief von meinem Finanzamt bekommen in dem es eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2007-2009 in den Bereichen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anordnet.

Ich habe allerdings keinerlei Ahnung was das zu bedeuten hat. Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer und reiche seit 10 Jahren meine normale Steuerklärung mit Taxman ein, bekomme aufgrund des langen Arbeitsweges immer so 1200,- erstattet, hab auch schonmal einen Rechner mit angegeben aber das wars. Ich habe kein Gewerbe, bin kein Freiberufler oder irgendwas. Was wollen die denn da bloss prüfen? Ich habe in den drei Jahren Freunde und Bekannte über die bekannten Freundschaftswerbungsportale im Internet für Zeitungen und Telefonverträge geworben und so über die 3 Jahre etwas an Werbeprämien bekommen, aber muss man sowas angeben? Es wirbt doch jeder jeden für irgendwas? Wird das jetzt für mich zum Bummerang oder hat es wohl einen ganz anderen Grund das ich als Privatperson jetzt geprüft werde? Wie soll ich einen Prüfungsraum zur Verfügung stellen, ich wohne doch nur in einer normalen Wohnung. Und vorallem was soll ich für Unterlagen bereitstellen, habe doch nur meinen kleinen Ordner mit den jeweiligen Steuererklärungen der Jahre, aber das sind nur einige Zettel.
Ich hoffe Ihr könnt mir etwas helfen, habe ein bischen Angst weil ich von sowas noch nie gehört habe.
steuerinfoblog
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Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Außenprüfung angeordnet

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

bei einer Außenprüfung wird eine Gesamtüberprüfung aller steuerlich relevanten Sachverhalte durch den Betriebsprüfer vorgenommen.

Normalerweise wird die Außenprüfung bei Selbständigen durchgeführt.

Ich habe folgendes zu Ihrem Fall gefunden, warum ausgerechnet bei Ihnen die Außenprüfung durchgeführt wird:

"Bei anderen als den selbständigen Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig,

1.soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpflichtigen betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen,

2.wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist oder

3.wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Absatz 2 Satz 3 nicht nachkommt."

Das Finanzamt darf aus diesen Gründen eine Außenprüfung auch bei anderen anordnen.

Es erfolgen auch Kontrollmitteilungen, die zu so etwas auch führen könnten. Grundsätzlich ist man schon verpflichtet alle Einkünfte bei der Steuererklärung anzugeben.

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de
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