Hallo
Ich bin ein ziemlicher Neuling was die ganzen Steuerfragen als Unternehmer angeht. Daher habe ich eine Verständnisfrage und ich hoffe jemand kann helfen
Ich habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet und mich beim Finanzamt als steuerpflichtig (mit monatl. UstVoranmldung) angemeldet (wurde so von meinem Existenzgründerberater so empfohlen).
Meine Umsätze liegen und lagen bisher weit unter der Grenze von den 17.500 euro im Jahr! Daraufhin hab ich beim Finanzamt nachgefragt ob es möglich ist in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln also mich von der Steurpflicht zu befreien. Die Dame sagte es gäbe die Möglichkeit meine Rechnungen zu berichtigen/korrigieren bevor ich meine erste jährliche UmsatzSteuererklärung abgebe. Ich habe nicht wirklich verstanden was sie damit meinte? Kann mir jemand erklären was ich jetzt genau machen soll und wie?
Vielen Dank im Voraus!
Wechsel von Steuerverpflichteter zu Kleinunternehmer
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Re: Wechsel von Steuerverpflichteter zu Kleinunternehmer
Guten Abend,
die Dame vom Finanzamt meinte, ob Sie Ihre Rechnungen nun korrigieren könnten. Denn Kleinunternehmer schreiben Ihre Rechnungen anders als die normalen Unternehmer. Ich kann Ihnen nur emfehlen einen Steuerberater aufzusuchen und mit Ihm das ganze zu klären, um wirklich sicher zu gehen und keinen Fehler zu machen.
Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
die Dame vom Finanzamt meinte, ob Sie Ihre Rechnungen nun korrigieren könnten. Denn Kleinunternehmer schreiben Ihre Rechnungen anders als die normalen Unternehmer. Ich kann Ihnen nur emfehlen einen Steuerberater aufzusuchen und mit Ihm das ganze zu klären, um wirklich sicher zu gehen und keinen Fehler zu machen.
Viel Erfolg und Grüße
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Re: Wechsel von Steuerverpflichteter zu Kleinunternehmer
Hallo,
also der Wechsel ist recht einfach, alle Rechnungen müssen berichtigt werden. Die Umsatzsteuer darf bei Kleinunternehmer § 19 UStG nicht ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss der Vermerg stehen:
Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG
Die berichtigten Rechnungen müssen an die Rechnungsempfänger gesandt werden, damit diese ihre Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigen. Die Empfänger dürfen aus diesen Rechnungen keine Vosteuer geltend machen § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, da sie keine Rechnungen nach § 14 Absatz 4 UStG mehr vorliegen haben.
Dem Finanzamt ist dies gesondert mitzuteilen. Die Folge ist, das gezahlte Umsatzsteuer erstattet wird; erhaltene Vorsteuer jedoch an die Finanzkasse zurück gezahlt werden muss.
Gruß
also der Wechsel ist recht einfach, alle Rechnungen müssen berichtigt werden. Die Umsatzsteuer darf bei Kleinunternehmer § 19 UStG nicht ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss der Vermerg stehen:
Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG
Die berichtigten Rechnungen müssen an die Rechnungsempfänger gesandt werden, damit diese ihre Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigen. Die Empfänger dürfen aus diesen Rechnungen keine Vosteuer geltend machen § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, da sie keine Rechnungen nach § 14 Absatz 4 UStG mehr vorliegen haben.
Dem Finanzamt ist dies gesondert mitzuteilen. Die Folge ist, das gezahlte Umsatzsteuer erstattet wird; erhaltene Vorsteuer jedoch an die Finanzkasse zurück gezahlt werden muss.
Gruß