Verlustgeschäft durch Wareneinkäufe in Großbritannien

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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TinaLi
Beiträge: 1
Registriert: 23. Mai 2012, 00:04

Verlustgeschäft durch Wareneinkäufe in Großbritannien

Beitrag von TinaLi »

Guten Abend zusammen,

ich plane das Warenangebot meines Onlineshops zu erweitern und wurde auf einen Großhändler in Großbritannien aufmerksam. Trotz der Bezahlung in britischen Pfund und der höheren Versandkosten bekomme ich immer noch einen sehr günstigen Einkaufspreis.
Doch nun kommt die Kehrseite der Medaille:
Da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin und der Großhändler meine UstID erhalte ich eine Rechnung ohne britische VAT und bezahle diese auch in der britischen Landeswährung. Wenn ich dieses Artikel nun aber in meinem Onlineshop verkaufe, muss ich die 19% MwSt. abführen. Da ich aber beim Wareneinkauf keine Vorsteuer geltend machen kann, hätte ich in diesem Fall aber ein Verlustgeschäft.
Unterliege ich hier einem gedanklichen Irrtum oder sehe ich gerade den Wald vor lauter Bäume nicht?

Mit besten Grüßen
Tina
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Verlustgeschäft durch Wareneinkäufe in Großbritannien

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Morgen,

es ist leider so, wie sie es beschreiben. Es gibt in Deutschland keine Befreiungsvorschrift, für in Ihrem Fall in Deutschland verkaufte Waren. Wenn Sie in Großbriatanien einkaufen, so liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, daher zahlen Sie auch keine ausländische Steuer. Sie verkaufen dann die Ware weiter und müssen hierfür auch wenn Sie die Ware in Großbritanien erworben haben, Umsatzsteuer i.H.v. 19 % in Deutschland abführen. Beim Verkauf muss die Umsatzsteúer miteinkalkuliert werden.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
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