Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe in diesem Quartal sehr viel Vorsteuer zahlen müssen. Ich muss quartalsweise einreichen, mit Dauerfristverlängerung. Meine Frage ist, ob ich die Vorsteuer aus zwei Rechnungen schon vorher zurückbekommen kann, also vor Ablauf der eigentlichen Frist und ohne Einreichung der anderen Unterlagen. Dies ist ein Ausnahmefall bei mir, ich hatte das noch nie, aber da der Betrag doch recht hoch ist, hoffe ich, dieses vorzeitig zurück zu erhalten.
Ist das überhaupt möglich?
Liebe Grüße
Silvy
Umsatzsteuer vorzeitig zurückholen
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Re: Umsatzsteuer vorzeitig zurückholen
nein, das ist nicht möglich.
Lia
Lia
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Re: Umsatzsteuer vorzeitig zurückholen
Guten Tag,
man kann die Vorsteuer erst ziehen, wenn die Rechnung vorliegt und die Leistung ausgeführt wurde. Daher ist der vorherige Abzug auch nicht möglich. Es kommt noch darauf an, ob Sie bilanzieren. Bei Bilanzierenden wird der Vorsteuerabzug anders behandelt. Da Sie ja wahrscheinlich nach vereinnahmten Umsätzen die Umstatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wäre der Vorsteuerabzug vor Zahlung der Rechnung nicht möglich.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
man kann die Vorsteuer erst ziehen, wenn die Rechnung vorliegt und die Leistung ausgeführt wurde. Daher ist der vorherige Abzug auch nicht möglich. Es kommt noch darauf an, ob Sie bilanzieren. Bei Bilanzierenden wird der Vorsteuerabzug anders behandelt. Da Sie ja wahrscheinlich nach vereinnahmten Umsätzen die Umstatzsteuer-Voranmeldung abgeben, wäre der Vorsteuerabzug vor Zahlung der Rechnung nicht möglich.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Re: Umsatzsteuer vorzeitig zurückholen
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Die Rechnungen liegen schon vor und ich habe sie auch schon bezahlt. Ich möchte nicht etwas einreichen, was ich noch nicht bezahlt habe, es geht ja eben darum, dass ich die Umsatzsteuer schon mit der Rechnung beglichen habe. Bilanzieren muss ich nicht, ich gebe meine Umsatzsteuer Voranmeldung immer quartalsweise ab.
Sieht es anders aus in dem Fall?
Liebe Grüße
Silvy
vielen Dank für die Antworten. Die Rechnungen liegen schon vor und ich habe sie auch schon bezahlt. Ich möchte nicht etwas einreichen, was ich noch nicht bezahlt habe, es geht ja eben darum, dass ich die Umsatzsteuer schon mit der Rechnung beglichen habe. Bilanzieren muss ich nicht, ich gebe meine Umsatzsteuer Voranmeldung immer quartalsweise ab.
Sieht es anders aus in dem Fall?
Liebe Grüße
Silvy
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Re: Umsatzsteuer vorzeitig zurückholen
das ist kein Problem der Bilanzierung oder nicht, sondern der Abgabe der VA - und die für das Quartal ist erst nach Ablauf möglich - geben Sie diese gleich am 1.4. ab - es passiert schon mal, dass das FA auch schneller überweist als erst zum 10. Mai - bei einem hohen Erstattungsguthaben sollten Sie aber gleich ein Schreiben mit Unterlagen ans FA schicken, denn es fragt sonst garantiert nach, wenn es die Höhe als ungewöhnlich ansieht. Oder Sie sprechen mit Ihrem Sachbearbeiter und versuchen eine für Sie günstige Lösung zu finden.
Lia
Lia