An alle Steuerprofis,
kann mir jemand sagen,ob ich meine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeben muss?
Danke
Ferdinand
Umsatzsteuervoranmeldung
Re: Umsatzsteuervoranmeldung
Hallo Ferdinand,
-grundsätzlich muss ein Unternehmer vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, in der er die zu zahlende USt selbst berechnen muss.
-Der Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn die USt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro betragen hat.
-Im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr muss der Unternehmer die USt-Voranmeldungen immer monatlich abgeben.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
(alles v. Wirtschafts-Wiki kopiert)
schöne Grüsse
edda
-grundsätzlich muss ein Unternehmer vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, in der er die zu zahlende USt selbst berechnen muss.
-Der Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn die USt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro betragen hat.
-Im Jahr der Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr muss der Unternehmer die USt-Voranmeldungen immer monatlich abgeben.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
(alles v. Wirtschafts-Wiki kopiert)
schöne Grüsse
edda