Gewerbe nicht gemeldet - jahrelang Steuern hinterzogen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
freefly
Beiträge: 1
Registriert: 18. Aug 2011, 12:03

Gewerbe nicht gemeldet - jahrelang Steuern hinterzogen

Beitrag von freefly »

Guten Tag an das Forum,

wir sind eine GmbH und hatten gestern Besuch des FA, es war eine USt Sonderprüfung angeordnet worden. Wie sich dann herausstellte, ging es jedoch ausschließlich um einen ehemaligen freien Mitarbeiter von uns. Durch unsere BP in 2009 war das Gewerbe grpüft worden, dadurch fiel auf das dieses Gewerbe nie angemeldet war.

Unser ehemaliger freier Mitarbeiter hat dies alles unter dem Namen seiner Ex-Freundin durchgeführt. Das heißt wir haben über Jahre Rechnungen von ihm (unter Verwendung des Namens, Steuernummer und Bankkonto der Ex-Freundin) erhalten und die VSt geltend gemacht. Diese hat er (wie alle anderen Steuern) nie an das FA abgeführt. Wir werden nun alle VSt zurückzahlen müssen, was einen erheblichen Schaden bedeutet.

Wir haben nun folgende Fragen:

- Grundsätzlich wäre es ja in unserer Pflicht gewesen, zu prüfen ob die Firma gemeldet ist. Können wir die gezahlte USt trotzdem von dem ehemaligen Mitarbeiter zurückfordern?
- Wenn ja, wird dies im normalen Mahnverfahren gemacht?
- Müssen wir den Mahnbescheid dann gegen den freien Mitarbeiter und seine Ex Freundin laufen lassen oder nur gegen sie?

Für Hilfe sind wir sehr dankbar,
mfg
Bachstelze
Beiträge: 76
Registriert: 25. Mär 2011, 11:27

Re: Gewerbe nicht gemeldet - jahrelang Steuern hinterzogen

Beitrag von Bachstelze »

Hallo,
das hört sich ja sehr nach einem strafrechtlich relevanten Thema an, da würde ich mich auf jedenfall bei Spezialisten erkundigen. Versuch doch mal, die Fachleute von steuerberaten.de zu kontaktieren, die können dir vielleicht weiterhelfen.
Viel Glück
Bachstelze
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Gewerbe nicht gemeldet - jahrelang Steuern hinterzogen

Beitrag von Bostonian »

Wenn die Rechnungen des ehem. freien MA korrekt ausgestellt waren und für Euch nicht ersichtlich war, daß es hier um einen Betrug geht, steht Euch der Vorsteuerabzug zu. Es kann einem Unternehmen nicht zugemutet werden, bei jeder Rechnung den Aussteller beim Finanzamt prüfen zu lassen. Ist gängige Rechtssprechung. Wenn Ihr allerdings Hinweise auf Betrug hattet, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Das sieht das FA naturgemäß anders. Aber das ist auch nur eine Behörde, deren Auftrag es ist, dem Staat viel Geld in Form von Steueraufkommen zu beschaffen. Die Rechtssprechung ist eher auf Eurer Seite. Das FA muß sich die falsch ausgewiesene USt bei Eurem Ehemaligen selber zurück holen.

Ich würde Euch hier die Einschaltung eines Fachanwalts für Steuerrecht empfehlen. Sonst wird es schwer, mit dem Finanzamt auf Augenhöhe zu argumentieren.
Antworten