§ 13b UStG
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- Registriert: 27. Nov 2008, 15:20
§ 13b UStG
Hallo meine Frage bezieht sich darauf, dass wir an einen Schauspieler,der in Deutschland für uns eine Werbespot gedreht hat, aber in Polen wohnt, Geld bezahlt haben. Jetzt weiß ich nicht, ob das ein Fall von 13b ist??
Re: § 13b UStG
Hallo Silvia,
es ist kein §13b Fall.
folgende Anwendungen sind keine § 13b Fälle:
-in der Einräumung der Eintrittsberechtigung für Messen, Ausstellungen und Kongresse im Inland oder
-in einer sonstigen Leistung einer Durchführungsgesellschaft an im Ausland ansässige Unternehmer, soweit diese Leistung im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen im Inland steht.
liebe grüsse und ich hoffe, dass meine Aussage von Anderen noch ergänzt wird
es ist kein §13b Fall.
folgende Anwendungen sind keine § 13b Fälle:
-in der Einräumung der Eintrittsberechtigung für Messen, Ausstellungen und Kongresse im Inland oder
-in einer sonstigen Leistung einer Durchführungsgesellschaft an im Ausland ansässige Unternehmer, soweit diese Leistung im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen im Inland steht.
liebe grüsse und ich hoffe, dass meine Aussage von Anderen noch ergänzt wird
Re: § 13b UStG
Hallo liebe Gemeinschaft,
ich bin vorübergehend in der Buchhaltung eingesetzt und habe eine Rechnung aus dem Ausland auf den Tisch bekommen.
Zum Sachverhalt:
- Eine ausländische Personalvermittlungsagentur (Unternehmen aus den Niederlanden) hat uns (Unternehmen in Deutschland) jemanden vermittelt
- USt ID EU geprüft und das Unternehmen ist dort verzeichnet, was doch schon mal super ist
- Der Kostenstellenverantwortliche hat die Rechnung auch abgezeichnet
Nun möchte ich diese buchen und möchte natürlich keinen Fehler machen.
Ist das ein Reverse-Charge-Fall nach UStG 13b und wenn ja, wie buche ich diesen im SKR03???
- 1785 USt nach 13b UStG
- 1787 USt nach 13b UStG 19%
In meinem Unternehmen kann mir leider keiner weiterhelfen. Der Steuerberater hat mich abgewimmelt und möchte dieses besprechen, wenn er zum Jahresabschluss ins Haus kommt. Dann bin ich jedoch im Urlaub und gelernt habe ich dann nix
Ich bitte um Unterstützung
Vielen Dank.
ich bin vorübergehend in der Buchhaltung eingesetzt und habe eine Rechnung aus dem Ausland auf den Tisch bekommen.
Zum Sachverhalt:
- Eine ausländische Personalvermittlungsagentur (Unternehmen aus den Niederlanden) hat uns (Unternehmen in Deutschland) jemanden vermittelt
- USt ID EU geprüft und das Unternehmen ist dort verzeichnet, was doch schon mal super ist
- Der Kostenstellenverantwortliche hat die Rechnung auch abgezeichnet
Nun möchte ich diese buchen und möchte natürlich keinen Fehler machen.
Ist das ein Reverse-Charge-Fall nach UStG 13b und wenn ja, wie buche ich diesen im SKR03???
- 1785 USt nach 13b UStG
- 1787 USt nach 13b UStG 19%
In meinem Unternehmen kann mir leider keiner weiterhelfen. Der Steuerberater hat mich abgewimmelt und möchte dieses besprechen, wenn er zum Jahresabschluss ins Haus kommt. Dann bin ich jedoch im Urlaub und gelernt habe ich dann nix
Ich bitte um Unterstützung
Vielen Dank.