Guten Tag,
ich habe mein Gewerbe abgemeldet und befinde mich in der Vorbereitung zur Insolvenz. Nach der Gewerbeabmeldung bin ich ja verpflichtet die aktuelle Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb von 30 Tagen durchzuführen. Nun ist es so, dass offene Lieferantenrechnungen mit in die Insolvenz genommen werden, also in dem Sinne ja auch nicht bezahlt sind. Also kann ich rein theoretisch ja auch keine Vorsteuer für diese Rechnungen geltend machen, oder gilt für diesen Fall etwas anderes ? Es handelt sich um die Ist Besteuerung.
Für Antworten , Tipps wäre ich sehr dankbar!
Gruß,
HorstKevin
Umsatzsteuer und bevorstehende Insolvenz
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Re: Umsatzsteuer und bevorstehende Insolvenz
Hallo,
das siehst Du vollkommen richtig. Solange die Rechnungen nicht bezahlt sind, kannst Du keine Vorsteuern geltend machen.
Gruß
das siehst Du vollkommen richtig. Solange die Rechnungen nicht bezahlt sind, kannst Du keine Vorsteuern geltend machen.
Gruß