Geschäftsveräußerung im Ganzen als Einzelunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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berndemil58
Beiträge: 1
Registriert: 27. Jun 2022, 16:16

Geschäftsveräußerung im Ganzen als Einzelunternehmer

Beitrag von berndemil58 »

Hallo liebes Forum,


ich komme gerade vom Steuerberater, weil ich als Einzelunternehmer meine Geschäftstätigkeit veräußere - keine Produktion, kein Gebäude, kein gemietetes Büro - alles von zuhause aus mit dem Laptop, Anlagevermögen = 0.

Der Käufer hat mir nun einen Vertragsentwurf zukommen lassen. Im Passus Kaufpreis steht Folgendes:

"Der Kaufpreis beträgt insgesamt 900.000,00 € brutto einschließlich insbesondere aller gegebenenfalls anfallenden Steuern."

Nun ist ja eine Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei. Dieses Passus würde jedoch dafür sorgen, dass eine gegenteilig Meinung der Finanzverwaltung doch zu einer Zahlung der Ust. führen würde - und durch diese Formulierung ja durch mich, was für mich ein großer Nachteil wäre.

Zu meiner Frage: Ist diese Formulierung Usus?

Unserer Meinung nach (Stb. und ich) ist eine abweichende Formierung erforderlich, sodass der Käufer die Ust. im Fall der Fälle übernehmen müsste.

Sind wir hier auf dem richtigen Weg?

Grüße
Tom998
Beiträge: 541
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Geschäftsveräußerung im Ganzen als Einzelunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Zu meiner Frage: Ist diese Formulierung Usus?
Nein.
Sind wir hier auf dem richtigen Weg?
Ja.
Siehe z.B. hier unter 2.3:
https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-geschaeftsveraeusserung-im-ganzen-die-gefahr-der-zurueckbehaltenen-betriebsgrundlage-f134688
taxpert
Beiträge: 788
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Geschäftsveräußerung im Ganzen als Einzelunternehmer

Beitrag von taxpert »

berndemil58 hat geschrieben: Unserer Meinung nach (Stb. und ich) ist eine abweichende Formierung erforderlich, sodass der Käufer die Ust. im Fall der Fälle übernehmen müsste.

Sind wir hier auf dem richtigen Weg?
Vom Grundsatz her schon, nur der Weg ist meist ein anderer!

Bei den meisten Geschäftsveräußerungen im Ganzen wird das Problem, dass die Finanzverwaltung den Vorgang später als steuerbaren Vorgang ansieht, dadurch gelöst, dass bereits im Vertrag für diesen Fall der Erwerber seinen daraus resultierenden VoSt-Anspruch an den Veräußerer abtritt.

taxpert
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