Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Smartdriver
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Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Smartdriver »

Es wurde ein Haus mit PV Anlage verkauft. Im Notarvertrag wurde das ganzes als Unternehmensveräußerung im ganzen festgehalten mit einem (noch realistischen) Kaufpreis leicht unter dem Restwert der Anlage, um den Einspeisevertrag zu übernehmen.

Der Käufer möchte das ganze jetzt als Kleinunternehmer betreiben um kein Gewerbe anmelden zu müssen, weiß aber nicht ob der Verkäufer die PV als Unternehmer oder Kleinunternehmer betrieben hat. Fällt in einem der beiden Fälle noch MWst. an die der Verkäufer dem Käufer gesondert in Rechnung stellen muss?
Und muss einer der beiden noch andere Kosten befürchten in einem der beiden Fälle (Die Anlage ist über 6 Jahre alt also hätte der Vorbesitzer doch eigentlich auch bereits ohne finanzielle Folgen in die Kleinunternehmerregelung wechseln können oder?)
Severina
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Severina »

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§1 Abs. 1a UStG).

Der Käufer hat also ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworben. Wenn die Anlage max. 10 kWP groß ist, hat er das Wahlrecht, sie als Liebhabereibetrieb laufen zu lassen, dann muss er steuerlich gar nix machen (kann aber auch keine Kosten geltend machen).
Smartdriver
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Smartdriver »

Vielen Dank Severina,

Die Anlage hat 4KWP. Liebhaberei auch wenn ich noch ein paar Jahre die Einspeisevergütung bekomme? Muss ich dann nur bei der Einkommensteuer die erhaltene Vergütung 1:1 als Einnahme geltend machen?

Gewerbe usw. muss ich mich dann nicht mehr drum kümmern?
Tom998
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Tom998 »

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§1 Abs. 1a UStG). Der Käufer hat also ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworben.
Der Käufer tritt aber in den fünfjährigen Berichtigungszeitraum gem. § 15a UtG ein. Wenn der Käufer KleinU ist, löst dies eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus, falls der Verkäufer den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und die fünf Jahre noch nicht vorbei sind.
Smartdriver
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Smartdriver »

Tom998 hat geschrieben:
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§1 Abs. 1a UStG). Der Käufer hat also ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworben.
Der Käufer tritt aber in den fünfjährigen Berichtigungszeitraum gem. § 15a UtG ein. Wenn der Käufer KleinU ist, löst dies eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus, falls der Verkäufer den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und die fünf Jahre noch nicht vorbei sind.
Danke Tom998. Bedeutet aber in unserem Fall kein Problem da der Verkäufer die Anlage über 6 Jahre betrieben hat?
Severina
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Severina »

Smartdriver hat geschrieben: 22. Feb 2022, 14:06 Vielen Dank Severina,

Die Anlage hat 4KWP. Liebhaberei auch wenn ich noch ein paar Jahre die Einspeisevergütung bekomme? Muss ich dann nur bei der Einkommensteuer die erhaltene Vergütung 1:1 als Einnahme geltend machen?

Gewerbe usw. muss ich mich dann nicht mehr drum kümmern?
Der Gewinn aus der Anlage (Einspeisevergütung ./. Abschreibung /. Sonstige Kosten) bleibt außer Ansatz. Man muss einen Antrag stellen, das Formular gibt es beim bayerischen Landesamt für Steuern (gilt auch in anderen Bundesländern)

https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/liebhaberei-photovoltaikanlagen/
Severina
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Re: Verkauf PV Anlage (Unternehmer / Kleinunternehmer)

Beitrag von Severina »

Tom998 hat geschrieben: 22. Feb 2022, 16:03
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§1 Abs. 1a UStG). Der Käufer hat also ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworben.
Der Käufer tritt aber in den fünfjährigen Berichtigungszeitraum gem. § 15a UtG ein. Wenn der Käufer KleinU ist, löst dies eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus, falls der Verkäufer den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und die fünf Jahre noch nicht vorbei sind.
Das habe ich bewusst ausgelassen,, weil dee TE ja bereits schrieb, dass die Anlage 6 Jahre alt ist.
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