Liebe Community,
ich suche einen Steuerberater der mich bzgl. folgenden Sachverhalts berät:
1) AirBnB Anzeige einer einer Ferienvilla durch deutsche GmbH
2) Kunde/Eigentümer der französischen Ferienvilla ist deutscher Staatsbürger
3) Es fallen relativ niedrige Ausgaben (<10T€) an für Reinigung & Verbrauchsgüter (z.B. Toilettenpapier)
Nun geht es um die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Vermietung und die Frage wie und ob folgendes zur Geltung kommen kann:
a) One Stop Shop Verfahren
b) §25 UStG - Besteuerung von Reiseleistungen