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Anlagegut Laptop gebraucht verkaufen

Verfasst: 3. Nov 2021, 02:06
von Hiko2222
Hallo zusammen,

im Februar 2021 habe ich für Brutto 1.350,98 € einen Laptop gekauft, welchen ich nun linear über drei Jahre abschreibe. Da ich aber ein tolles Angebot für einen anderen Laptop erhalten habe und das Bestandsgerät nun verkaufen möchte, frage ich mich wie ich das Gerät ausbuche (Ich arbeite mit SKR03).

- Schreibe ich dem Käufer einfach eine Rechnung?
- Ist der Käufer eine Privatperson und möchte die Rechnung nicht haben, kann ich diese einfach für die Steuer abheften und gut?
- Muss ich da dann mit Differenzbesteuerung arbeiten...?
- Wie bekomme ich den Laptop wieder aus der Anlage raus?

Ist hier ein Profi und kann mir dieser meine Fragen in ein paar verständlichen Sätzen zusammenfassen?

Schon einmal vielen Dank

Re: Anlagegut Laptop gebraucht verkaufen

Verfasst: 3. Nov 2021, 08:11
von Tom998
In der Annahme, dass mit Vorsteuerabzug gekauft wurde:

Verkauf erfolgt mit USt (keine Differenzbesteuerung) und ist Einnahme. Restbuchwert ist Betriebsausgabe. Bei Verkauf an Privat hat der Käufer Anspruch auf eine Quittung, bei Verkauf an anderen Unternehmer wird dieser eine Rechnung benötigen.

Re: Anlagegut Laptop gebraucht verkaufen

Verfasst: 4. Nov 2021, 04:21
von Hiko2222
Hallo Tom, vielen Dank für Deine Ausführung...

In der Annahme, dass mit Vorsteuerabzug gekauft wurde: Richtig!

Verkauf erfolgt mit USt (keine Differenzbesteuerung) und ist Einnahme. Bedeutet, ich schreibe eine ganz normale Rechnung, die im System dann automatisch als Einnahme gebucht wird...

Restbuchwert ist Betriebsausgabe. Ich nutze Lexoffice und muss mal schauen, wie ich den Restbuchwert ausbuche und in eine Betriebsausgabe wandle.

Bei Verkauf an Privat hat der Käufer Anspruch auf eine Quittung, bei Verkauf an anderen Unternehmer wird dieser eine Rechnung benötigen.
Die erstellte Rechnung auf jeden Fall zur Verfügung stellen, egal ob an privat oder Unternehmer, sollte kein Problem sein, da der Laptop noch mehr als zwei Jahre Garantie hat und ich somit wegen Gewährleistung nicht rummachen muss... Oder?