Beitragvon Hiko2222 » 4. Nov 2021, 04:21
Hallo Tom, vielen Dank für Deine Ausführung...
In der Annahme, dass mit Vorsteuerabzug gekauft wurde: Richtig!
Verkauf erfolgt mit USt (keine Differenzbesteuerung) und ist Einnahme. Bedeutet, ich schreibe eine ganz normale Rechnung, die im System dann automatisch als Einnahme gebucht wird...
Restbuchwert ist Betriebsausgabe. Ich nutze Lexoffice und muss mal schauen, wie ich den Restbuchwert ausbuche und in eine Betriebsausgabe wandle.
Bei Verkauf an Privat hat der Käufer Anspruch auf eine Quittung, bei Verkauf an anderen Unternehmer wird dieser eine Rechnung benötigen.
Die erstellte Rechnung auf jeden Fall zur Verfügung stellen, egal ob an privat oder Unternehmer, sollte kein Problem sein, da der Laptop noch mehr als zwei Jahre Garantie hat und ich somit wegen Gewährleistung nicht rummachen muss... Oder?