Beitragvon Tom998 » 22. Jul 2021, 12:12
Nein. Das Gesetz spricht nur von "die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung" sowie "den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung". Ich bezweifle, dass das Institut eine Rechnung mit "Irgendwann 700 Stunden Singen & Klatschen zu je 10 EUR" akzeptieren würde. Wenn stundenweise abgerechnet wird (?), werden die Stunden doch irgendwie dokumentiert, oder? Dann muss nicht jede einzelne Stunde, sondern nur z.B. "Oktober 2020: 20 Stunden gem. Nachweis XY" auf der Rechnung stehen. Da anscheinend das Institut die Stunden abrechnet, müssten Ihnen die Zahlen doch auch bekannt sein. Woher wissen Sie, was zu berechnen ist?
Ebenso könnte das Institut ihnen eine Gutschrift erteilen, was im steuerlichen Sinne eine Rechnung ist, die vom Leistungsempfänger erteilt wird.