Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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JohannWalter
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Registriert: 16. Mai 2021, 13:57

Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von JohannWalter »

Ich gebe Nachhilfe bei einem Nachhilfeinstitut. Die Schüler bezahlen ihre Stunden an das Institut, ich erhalte für jede Stunde einen Anteil des Betrags. Das Institut sammelt meine Einnahmen, so dass ich dort ein "Guthaben" habe. In beliebigen Abständen stelle ich eine Rechnung und lasse mir einen Teil des angesammelten Guthabens auszahlen. Jetzt stelle ich meine erste Rechnung. Das Guthaben, das ich mir auszahlen lassen möchte, ist durch Leistungen angesammelt, die ich von September 2020 bis Juli 2021 erbracht habe. Insgesamt geht es um mehrere hundert Unterrichtsstunden.

Muss ich nun jede einzelne Unterrichtsstunde auf meiner Rechnung aufführen? Denn nur so kann ich für jede Leistung ( = Unterrichtsstunde ) das korrekte Leistungsdatum aufführen. Das wären dann aber mehrere Seiten.

Oder kann ich als Leistungsdatum auch einen Zeitraum angeben? Z.B. "Art der Leistung: 400 Stunden Nachhilfe, Leistungsdatum: 14.09.2020-30.06.2021" oder "Art der Leistung: Nachhilfe, Leistungsdatum: Schuljahr 2020/21"?
Tom998
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Re: Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von Tom998 »

Das dürfte davon abhängen, was mit dem Institut vereinbart ist und ebenso "im Geschäftsverkehr" üblich ist. Im Zweifel ist mit dem Institut Rücksprache zu halten.
JohannWalter
Beiträge: 10
Registriert: 16. Mai 2021, 13:57

Re: Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von JohannWalter »

Danke, Tom998.

Mit dem Institut ist vereinbart, dass ich eine Rechnung stelle, wenn ich eine Auszahlung (oder Teilauszahlung) meines Guthabens möchte. Dem Institut ist egal, was auf meiner Rechnung steht. Für die steuerrechtliche Richtigkeit meiner Rechnungen bin ja ich verantwortlich.

Wie ich es verstehe, ist die Angabe eines Leistungsdatum nicht etwas, das Leistungserbringer und -empfänger untereinander besprechen, sondern eine steuerrechtliche Pflicht. Habe ich das missverstanden?
Tom998
Beiträge: 549
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Re: Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von Tom998 »

Nein. Das Gesetz spricht nur von "die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung" sowie "den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung". Ich bezweifle, dass das Institut eine Rechnung mit "Irgendwann 700 Stunden Singen & Klatschen zu je 10 EUR" akzeptieren würde. Wenn stundenweise abgerechnet wird (?), werden die Stunden doch irgendwie dokumentiert, oder? Dann muss nicht jede einzelne Stunde, sondern nur z.B. "Oktober 2020: 20 Stunden gem. Nachweis XY" auf der Rechnung stehen. Da anscheinend das Institut die Stunden abrechnet, müssten Ihnen die Zahlen doch auch bekannt sein. Woher wissen Sie, was zu berechnen ist?

Ebenso könnte das Institut ihnen eine Gutschrift erteilen, was im steuerlichen Sinne eine Rechnung ist, die vom Leistungsempfänger erteilt wird.
taxpert
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Re: Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von taxpert »

Und nur so nebenbei …

Das Ganze ist nur dann von Interesse, wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen und das Nachhilfeunternehmen die VoSt ziehen möchte! Aus Dicht der Ertragssteuer gibt es keinerlei Formvorschriften für eine Zahlungsnachweis.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
JohannWalter
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Re: Leistungsdatum bei Sammelrechnung

Beitrag von JohannWalter »

Danke für den Formulierungsvorschlag, Tom998, und den Hinweis, taxpert. Beides hilft mir sehr weiter.
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