Hallo Zusammen,
ich bin hauptberuflich angestellter und betreibe seit kurzer Zeit nebenberuflich ein Kleingewerbe mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung - ich weise auf meinen Rechnungen also keine Umsatzsteuer aus. Nun zu meiner Frage: Mir ist nicht ganz klar, ob ich bei Anschaffungen (Betriebsbedarf / Material zur Fertigung) trotzdem die Mehrwertsteuer absetzen kann oder nicht. Wenn ja - wie? Über welches Formular mache ich das und wann? Jährlich mit der Steuererklärung?
Weiterhin ist mir - für den fall, dass ich die Kosten absetzen kann - die Wechselwirkung mit meiner EÜR nicht ganz klar. Bei der EÜR wird erstmal - unabhängig von meinen Projekten und Kunden - die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres gebildet, richtig? Wenn ich nun aber die MWST bei Anschaffungen absetzen kann: Wie mache ich das im Rahmen der EÜR kenntlich? Hier dürften bei meinen Ausgaben ja dann nur die Nettobeträge gewertet werden, richtig?
Ich habe dazu recht viel recherchiert - leider sind mir die Zusammenhänge noch nicht ganz klar - sorry dafür!
Gruß
Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer absetzen?
Re: Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer absetzen?
Kleinunternehmer haben KEINEN Vorsteuerabzug.
Re: Kleinunternehmerregelung - Umsatzsteuer absetzen?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst setzt du in der EÜR nur Bruttobeträge an. Du kannst die gezahlte MwSt nicht gesondert als Vorsteuer absetzen. Die gezahlte MwSt ist natürlich auch eine Betriebsausgabe. Der Unterschied ist folgender:
Als Kleinunternehmer setzt du bei einer Betriebsausgabe den Bruttobetrag ab, ohne die MwSt getrennt zu betrachten.
Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung setzt du ebenfalls den Bruttobetrag ab und bekommst die MwSt als Vorsteuer erstattet. Diese Vorsteuer stellt eine Betriebseinnahme da, die dann natürlich wieder versteuert werden muss.
In der Praxis werden die vereinnahmte und die bezahlte Umsatzsteuer über das Jahr verrechnet. Ein Überschuss stellt eine steuererhöhende Betriebseinnahme da, ein Verlust eine steuermindernde Betriebsausgabe da.
Als Kleinunternehmer setzt du bei einer Betriebsausgabe den Bruttobetrag ab, ohne die MwSt getrennt zu betrachten.
Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung setzt du ebenfalls den Bruttobetrag ab und bekommst die MwSt als Vorsteuer erstattet. Diese Vorsteuer stellt eine Betriebseinnahme da, die dann natürlich wieder versteuert werden muss.
In der Praxis werden die vereinnahmte und die bezahlte Umsatzsteuer über das Jahr verrechnet. Ein Überschuss stellt eine steuererhöhende Betriebseinnahme da, ein Verlust eine steuermindernde Betriebsausgabe da.