Beitragvon LDNG » 5. Jul 2021, 14:48
Hallo Zusammen,
ich bin hauptberuflich angestellter und betreibe seit kurzer Zeit nebenberuflich ein Kleingewerbe mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung - ich weise auf meinen Rechnungen also keine Umsatzsteuer aus. Nun zu meiner Frage: Mir ist nicht ganz klar, ob ich bei Anschaffungen (Betriebsbedarf / Material zur Fertigung) trotzdem die Mehrwertsteuer absetzen kann oder nicht. Wenn ja - wie? Über welches Formular mache ich das und wann? Jährlich mit der Steuererklärung?
Weiterhin ist mir - für den fall, dass ich die Kosten absetzen kann - die Wechselwirkung mit meiner EÜR nicht ganz klar. Bei der EÜR wird erstmal - unabhängig von meinen Projekten und Kunden - die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres gebildet, richtig? Wenn ich nun aber die MWST bei Anschaffungen absetzen kann: Wie mache ich das im Rahmen der EÜR kenntlich? Hier dürften bei meinen Ausgaben ja dann nur die Nettobeträge gewertet werden, richtig?
Ich habe dazu recht viel recherchiert - leider sind mir die Zusammenhänge noch nicht ganz klar - sorry dafür!
Gruß