Umsatzsteuer als Kleinunternehmer (Hausmeister)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Merkuri
Beiträge: 1
Registriert: 2. Jul 2021, 08:04

Umsatzsteuer als Kleinunternehmer (Hausmeister)

Beitrag von Merkuri »

Hallo zusammen,

ich habe in diesem Jahr die Betreuung eines Mehrfamilienhauses übernommen, um dort ein paar Hausmeistertätigkeiten durchzuführen (Pflegen von Grünnanlagen, Austauschen von Leuchtmitteln, etc.).

Mit dem Hausverwalter habe ich dafür einen Vertrag mit pauschaler Entlohnung abgeschlossen. Dort heißt es:
Die zustehende Vergütung beträgt 2xx Euro (inkl. 19% MwSt).

Das hat mich schon etwas stutzig gemacht, da ich bei einer solch geringen monatlichen Vergütung doch eigentlich nach § 19 Abs. 1 UStG gar keine Mehrwertsteuer abführen müsste. Stelle ich ihm nun dennoch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.? Und wie & wie häufig führe ich die ausgewiesene Steuer an das Finanzamt ab?

Des Weiteren habe ich für die Tätigkeit Werkzeuge, Gartenmaterialien und Leuchtmittel im Baumarkt besorgt, die ich zusätzlich zu den Lohnkosten ebenfalls monatlich in Rechnung stellen soll. Ich gehe davon aus, dass ich hier nicht extra noch Brutto- und Nettobetrag auflisten muss, sondern einfach den Betrag vom Kassenbon in Rechnung stelle?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Merkuri
Hanomax
Beiträge: 12
Registriert: 1. Jul 2018, 09:39

Re: Umsatzsteuer als Kleinunternehmer (Hausmeister)

Beitrag von Hanomax »

Hallo,

die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (auch nebenberuflich) muss dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Dieses sendet dann einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zu.

In dem Fragebogen kann man (sofern der erwartete Gesamtumsatz die Grenze von 17.500,- EUR pro Jahr nicht überschreitet) ankreuzen, dass man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte.

In diesem Fall muss auf der Rechnung an die Hausverwaltung ein entsprechender Vermerk (mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung gem. §19 Abs. 1 USTG) angebracht werden und die Rechnung wird ohne MwSt erstellt.

Da Sie eine Vergütung in Höhe von 2xx EUR inkl. 19% MwSt mit der Hausverwaltung vereinbart haben, dürfen Sie dann natürlich nur den um die MwSt verringerten Betrag in Rechnung stellen (oder neu verhandeln :-). Für die beschafften Materialien sollten Sie gegen Quittung den vollen Bruttobetrag erstattet bekommen.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung macht aus meiner Sicht in Ihrem Fall keinen Sinn, da es mit Mehrarbeit verbunden ist und für Sie keinen steuerlichen Vorteil bringt.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Umsatzsteuer als Kleinunternehmer (Hausmeister)

Beitrag von Severina »

Ergänzung:

Es handelt sich hier nicht um eine selbständige, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit - es muss also ein Gewerbe angemeldet werden (bei der zuständigen Gemeinde).

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist seit dem 01.01.2020 elektronisch zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO.
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