Neues USt Gesetz 07/21: Voranmeldung bei Steuerabzug durch Marktplatzbetreiber

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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ecko356
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Registriert: 1. Jul 2021, 05:51

Neues USt Gesetz 07/21: Voranmeldung bei Steuerabzug durch Marktplatzbetreiber

Beitrag von ecko356 »

Guten Morgen,

folgender Hintergrund:

- Unternehmen mit Sitz im EU Ausland, umsatzsteuerrechtlich in Deutschland registriert
- Waren werden in Deutschland durch Dienstleister produziert und an Kunden in Deutschland versendet
- Vertrieb über eBay Deutschland (haben damit erst im letzten Monat begonnen)

Ebay zieht seit heute morgen den uns gezahlten Beträgen die USt ab ab und führt diese direkt an das Finanzamt ab.

Wir sind weiterhin zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichted und wir möchten natürlich auch die gezahlte Vorsteuer verrechnen. Da Ebay aber nun die Umsatzsteuer direkt abführt, frage wir uns, wie wir das in der Voranmeldung angeben. Bisher haben wir die Summe der Verkäufe in Feld 81 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %) eingetragen. Da Ebay die USt aber bereits abgeführt hat, fragen wir uns nun wie das in Zukunft gehandhabt wird. In welche Zeile/Feld werden nun unsere bereits durch Ebay umsatzsteuerlich erfassten Umsätze eingetragen? Ziel ist hier jedes Quartal eine Vorsteuerrückerstattung zu erhalten.

Vielen Dank!

Viele Grüße

Ecko

PS: Sicher wäre ein Steuerberater hier geeignet, aber wir möchten erstmal Anhaltspunkte zum Sachverhalt sammeln. Vielleicht erledigt sich das ganze auch ganz schnell...
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