Onlyfans

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
sundaypizza
Beiträge: 1
Registriert: 30. Mai 2021, 09:59

Onlyfans

Beitrag von sundaypizza »

Guten Tag,

ich bin Content Creator bei Onlyfans und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Nun stellen sich mir verschiedene Fragen.

1.
Das Geld, welches man hauptsächlich durch Abbonements erhält, wird zunächst auf der Seite als Guthaben gesammelt. Wenn man einen gewissen Betrag erreicht hat, kann man eine Überweisung auf das angegebene Konto beantragen. Ist das Geld schon für das Finanzamt relevant, sobald es auf der Website gesammelt wird, oder erst, wenn es mein Konto erreicht? Beispiel: ich habe 22.100 € als Guthaben auf der Website. Kann ich mir die 22.000 für das Jahr 2021 abbuchen und bleibe damit in der Kleinunternehmerregelung? Oder müssen die 100€, die auf der Seite bleiben auch angegeben werden?

2.
Angenommen ich melde das Gewerbe zum 31. März 2022 ab. Kann ich vom 01. Januar bis zum 31. März 22.000€ Umsatz machen, oder muss ich es anteilig verdienen, also maximal 5.500€?


Liebe Grüße!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Onlyfans

Beitrag von Severina »

Bei den 22.000 € geht es um den Umsatz eines Kalenderjahres. Wenn Sie die gesamten
22.100 € in 2021 einnehmen, sind Sie ab 2022 kein Kleinunternehmer mehr. Auf die Umsätze in
2022 kommt es dann überhaupt nicht an. Ebensowenig kommt es darauf an, ob Sie sich Ihr Guthaben
auszahlen lassen. Sie könnten auch als Arbeitnehmer arbeiten und Ihr gesamtes Gehalt auf
Ihrem Konto stehen lassen - steuerpflichtig wäre es trotzdem.

Wenn Sie nicht zum 01.01.2021 angefangen haben, sind die tatsächlichen Umsätze, die in
2021 anfallen, hochzurechnen. Beispiel: Sie fangen am 01.07.2021 an - wenn der Umsatz
2021 dann mehr als 11.000 € beträgt, sind Sie ab 2022 kein Kleinunternehmer mehr.

Wenn Sie aufgrund einer Hochrechnung bei Gründung bereits davon ausgehen, dass Sie die
22.000 € Umsatz überschreiten werden (oder den entsprechend umgerechneten Wert bei
unterjähriger Gründung), können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden.

Wenn Sie zu Recht die Kleinunternehmerregelung für ein bestimmtes Jahr beanspruchen
dürfen und in diesem bestimmten Jahr aufhören, kommt es nicht auf die im Zeitraum
bis zur Aufgabe erzielten Umsätze an.
Antworten