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Wie ist § 13b UStG anzuwenden

Verfasst: 5. Mai 2021, 22:43
von TimWendt
Hallo,

Ich habe eine Software aus den USA gekauft (für 130€). Der Software Vertreiber bietet aber leider kein reverse Charge verfahren an also habe ich die komplette amerikanische Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Da die Software alternativ los ist musst ich sie aber kaufen.

Jetzt stellt sich die Frage mit der Deutschen Umsatzsteuer. Meiner Auffassung nach gibt es jetzt 2 Möglichkeiten:


1. Ich muss das Reverse Charge Verfahren anwenden und muss die 19% USt an das Finanzamt abführen diese kann ich dann aber mit meiner daraus entstehenden Vorsteuerabzug verrechnen so dass ich unterm Strich bei 0€ an das Finanzamt auskomme.


2. Ich muss das Reverse Charge Verfahren anwenden und muss die 19% USt an das Finanzamt abführen aber diese kann ich nicht verrechnen da keine Vorsteuerabzug entsteht da der Rechnung meine Umsatzsteuer Nummer fehlt.

Vielen Dank