Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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patrick219
Beiträge: 7
Registriert: 27. Mär 2021, 03:47

Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Beitrag von patrick219 »

Hallo liebes Forum,

ich habe geschäftlich genutzte Waren aus einem Drittland bestellt und darauf Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Diese taucht (logischerweise, da vom Zoll entrichtet) nicht auf der Rechnung auf, ich würde sie jedoch gerne vorsteuerlich geltend machen. Ich habe zwar eine Bestellbestätigung, auf der die EUSt draufsteht, aber ich gehe davon aus, dass dies dem Finanzamt bei einer Prüfung nicht ausreichen würde.

Anscheinend ist dafür ein zollamtlicher Beleg erforderlich. Woher bekomme ich diesen oder einen anderen rechtssicheren Nachweis?

Ich habe die Ware über Amazon bestellt, aber die wissen auch keine Antwort.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße,
Patrick
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Beitrag von Tom998 »

Erstmal klären, ob überhaupt ein Vorsteuerabzug beim Empfänger möglich ist oder dieser nur dem Lieferer zusteht (A15.8 UStAE, insbesondere Absatz 5) und die Beispiele in A3.13.
patrick219
Beiträge: 7
Registriert: 27. Mär 2021, 03:47

Re: Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Beitrag von patrick219 »

Vielen Dank zunächst für den Hinweis. Ich habe mich nun etwas genauer mit dieser Thematik auseinandergesetzt, aber letztlich sind mehr Fragen aufgekommen, als beantwortet wurden. Ich hoffe, jemand kann zumindest bei einem Teil der Unklarheiten helfen, dafür wäre ich sehr dankbar. Alternativ bin ich auch dankbar für jede andere Stelle, an die ich mich wenden kann oder Artikel, die dazu zu lesen sind.

1) Mir ist klar geworden, dass derjenige die EUSt schuldet, der die Ware in den freien Verkehr überführt. Bei einer Bestellung von Amazon UK müsste das ja dann der Versanddienstleister sein, sagen wir DHL.
Wie läuft dieser Kreislauf dann ab? Der Zoll fordert von DHL die EUSt bei der Einfuhr nach Deutschland. Was macht DHL dann? Holen sie sich das Geld von Amazon zurück und Amazon holt es sich dann von mir? Kann dann überhaupt jemand die EUSt steuerlich geltend machen, denn ich kann es ja anscheinend jedenfalls nicht?

2) Welche Intuition steckt hinter dieser Vorgehensweise? Laut meinem Verständnis sollen Steuern beim Verbraucher anfallen. Warum kann ich als Unternehmer dann die EUSt nicht absetzen? Faktisch bezahle ich ja die Steuern, da verstehe ich nicht ganz, warum ich sie dann nicht absetzen kann.

3) Warum werden mir bei Amazon in der Vorauszahlung der Importgebühren genau 19% auf den Warenwert aufgeschlagen (was ja der EUSt entsprechen müsste), aber anscheinend kein Zoll? Ich habe 10 Artikel für 60€ pro Stück bestellt, Zoll sollte ja ab 150€ anfallen.

4) Bisher ging ich davon aus, dass ein Verkäufer, der Waren in ein Drittland ausführt, die Zollformalitäten zwar über DHL abwickeln kann, ansonsten aber nichts mit den Importabgaben zu tun hat. Warum berechnet Amazon dann überhaupt Vorauszahlungen auf Importgebühren? Müsste ich, als kleiner Verkäufer, der eventuell auch manchmal Waren exportiert, dann ebenfalls Vorauszahlungen eines Kunden berechnen?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Beitrag von Tom998 »

Es gibt grob gesagt m.E. nur zwei Möglichkeiten:

a) der Empfänger ist Schuldner der EUSt und muss sich ggf. den EUSt-Bescheid beim Zoll beschaffen
b) der Lieferer ist Schuldner der EUSt, wegen der Fiktion des § 3 Abs. 8 UStG ist der Ort der Lieferung im Inland, so dass Amazon UK eine Rechnung mit deutscher USt (ohne "E") ausstellen müsste (darum keine Grenze von 150)
patrick219
Beiträge: 7
Registriert: 27. Mär 2021, 03:47

Re: Einfuhrumsatzsteuer bezahlt - Nachweis?

Beitrag von patrick219 »

Ja. Allerdings stellt Amazon mir eine steuerfreie Rechnung aus und bezeichnet die 19% Abgaben bei der Bestellung als „Vorauszahlung der Importgebühren“.
Wäre ich als Empfänger Schuldner der EUSt, müsste doch ich derjenige sein, der die Ware verzollt, was ich aber nicht tue. Zumindest nicht bewusst.
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