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Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmer vereinnahmen

Verfasst: 17. Apr 2021, 19:02
von funsurfer77
Hallo, ich bin dieses Jahr noch Kleinunternehmer. Von gewerblichen Kunden nehme ich in meinen Rechnungen seit 2021 jedoch 19% Mehrwertsteuer, bei Privatkunden mache ich das nicht. Sie bekommen meine Leistung ohne Umsatzsteuer.

Jetzt meine Frage: kann ich für die Summe an Umsatzsteuer Waren zum Nettopreis einkaufen?

Oder muss ich die vereinnahmten Umsatzsteuer am Ende des Jahres als Kleinunternehmer komplett abführen?

Konkret möchte ich mir zum Beispiel ein Elektrofahrrad von einem Händler kaufen. Dieses wäre dann mein Dienstfahrrad. Es kostet brutto 3000 €.
Netto 2521 €. Kann ich somit die 479 € Mehrwertsteuer behalten und das Fahrrad netto kaufen?
Oder geht das erst bin ich nicht mehr Kleinunternehmer bin?
Ich überlege sowieso, ob ich dieses Jahr 2021 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten soll.
Vielen Dank!

Re: Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmer vereinnahmen

Verfasst: 18. Apr 2021, 00:35
von muemmel
Sie sind KEIN Kleinunternehmer mehr, denn Sie haben durch das Ausweisen von Ust. auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Das Finanzamt wird entsprechend für Ihren gesamten Umsatz Ust. einfordern.
Zu Ihrer Frage: Die 479 Euro können Sie mit der eingenommen Ust. verrechnen. "Behalten" können Sie sie nicht - der Verkäufer des Rades wird die von Ihnen kassieren, genau wie Sie von Ihren Kunden.
Im Übrigen sollten Sie sich mal dringend mit dem Thema "Umsatzsteuervoranmeldung" befassen - die dürfte bei Ihnen nämlich am 10. April fällig gewesen sein...

Re: Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmer vereinnahmen

Verfasst: 21. Apr 2021, 18:21
von funsurfer77
Durch ausweisen von Umsatzsteuer habe ich nicht auf die kleinunternehmerregelung verzichtet.

Für die Wahl der geschäftsform gibt es ein Formular. Zu Unrecht vereinnahmte Mehrwertsteuer muss an das finanzamt abgeführt werden.

Ich bin also weiter Kleinunternehmer, da ich 22000 € Umsatz im letzten Jahr gemacht habe.

Re: Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmer vereinnahmen

Verfasst: 21. Apr 2021, 19:20
von taxpert
funsurfer77 hat geschrieben: Zu Unrecht vereinnahmte Mehrwertsteuer muss an das finanzamt abgeführt werden.
Dann legen Sie schon mal Geld beiseite! Da die Unternehmen, denen Sie zu Unrecht die USt in Rechnung gestellt haben, auch auf Sie zukommen werden und das Geld zurück verlangen werden! Den diese Firmen können diese nach §14c UStG geschuldete USt nicht als VoSt beim FA geltend machen!

taxpert