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Kleinunternehmer, Warenbezug EU, Netto Rechnung USt

Verfasst: 16. Apr 2021, 18:17
von Benny384
Hallo liebe Community!

Ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln“

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln“

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe.

Und genau da lag der Hase im Pfeffer. Da ich ja keine USt Voranmeldungen mache, oder abführe, war ich mir nicht sicher, wie das mit dem abführen ablaufen sollte. Nach meiner Recherche kam ich zu dem Schluss, dass ich meine Option in der steuerlichen Erfassung umändern, und dann USt Voranmeldungen abgeben müsste, mit allen Konsequenzen, um Netto Rechnungen erhalten und die USt rechtmäßig in Deutschland abführen zu können. Da mir das etwas „zu heiss“ war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur“ in Holland abgeführt wurde?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben