Hallo allerseits,
angenommen A ist ein Kleinunternehmer und hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt, da er regelmäßig Google Ads und Facebook Werbung in Anspruch nimmt und somit die Umsatzsteuer in Deutschland abführen muss.
Ist A jetzt verpflichtet, bei jedem Erwerb einer Dienstleistung innerhalb der EU seine USt-IdNr. anzugeben? Oder kann er in jedem Einzelfall selber entscheiden, was sich für ihn besser lohnt?
Beispiel: A möchte eine Dienstleistung aus Zypern oder aus der UK in Anspruch nehmen. Ist er verpflichtet seine USt-IdNr. IMMER anzugeben oder kann er auch für die Dienstleistung den Bruttopreis zahlen?
Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Kleinunternehmen
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