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Wareneinkauf Drittland als Kleingewerbe

Verfasst: 14. Feb 2021, 21:02
von Su22
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen.

Angenommen ich möchte von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und waren im Nicht-EU Ausland (Japan) einkaufen:
Insbesondere, wenn ich auf größeren Plattformen wie Amazon Japan Waren einkaufen will. Soweit ich es verstanden habe, zahlt man an Amazon Japan bereits Zollgebühren und eine Einfuhrumsatzsteuer. Ich habe gelesen: "Die Einfuhrumsatzsteuer muss zwangsläufig für all die Waren gezahlt werden, die aus einem Drittland mitgebracht wurden. Sie ist gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer und diese wird von den Unternehmen natürlich an den Kunden weiter gegeben."

- Was für weitere Steuern würden noch auf mich zu kommen für den Warenimport und in welcher Höhe?
- Und ist für Einkäufe in Drittländern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Pflicht?

Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich und mir kann jemand weiterhelfen. Ich bedanke mich sehr für die Hilfe!

LG
Susanne