bin ich jetzt in Regelbesteuerung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
monnikaTrz
Beiträge: 1
Registriert: 25. Jan 2021, 14:27

bin ich jetzt in Regelbesteuerung?

Beitrag von monnikaTrz »

Hallo,
ich bin seit Oktober 2018 Einzelunternehmen im Bereich Online Handel und wende die Kleinunternehmerregelung ein.
Mein Umsatz für das Jahr 2020 hat unerwartet die 22.000 grenze überschritten.
Kann ich im Jahr 2021 die Kleinunternehmerregelung noch einwenden oder muss ich zum Regelbesteuerung wechseln?
Ich bin mir nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll und für eine Hilde wäre ich sehr Dankbar ...
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: bin ich jetzt in Regelbesteuerung?

Beitrag von Severina »

Aus § 19 UStG geht klar hervor: Wenn der Umsatz in 2020 mehr als 22.000 € betrug,
sind Sie ab 2021 in der Regelbesteuerung (§ 19 UStG).

Sollten Sie sich an den 50.000 € stören: Im Gesetz steht 'und'. Das heißt, für die
Beibehaltung der Kleinunternehmerregelung müssen beide Bedingungen erfüllt
sein: Im Vorjahr (2020) < 22.000 € Umsatz und im laufenden Jahr (2021) voraus-
sichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz. Bedingung 1 ist in Ihrem Fall nicht
erfüllt.

In Ihren Rechnungen zu Lieferungen ab dem 01.01.2021 ist Umsatzsteuer
auszuweisen (es sei denn, es handelt sich um Kleinbetragsrechnungen, s. § 33
UStDV). Diese Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer,
die Sie bezahlen, dürfen Sie davon abziehen. Wenn Sie Ihre Ware im Ausland
einkaufen, wird es kompliziert - und es läuft unterschiedlich ab je nachdem,
ob es sich um EU-Ausland oder Drittstaaten (also Staaten, die nicht Mitglied
der EU sind) handelt.
Antworten