EU Umsätze als Kleinunternehmer an Privatpersonen Lieferschwellen beachten, neue Fernverkaufsregelung? - Gebrauchtwaren

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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mate123
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EU Umsätze als Kleinunternehmer an Privatpersonen Lieferschwellen beachten, neue Fernverkaufsregelung? - Gebrauchtwaren

Beitrag von mate123 »

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kleinunternehmerregelung und der neuen Fernverkaufsregelung.
Wenn EU-Umsätze an Privatpersonen getätigt werden dann müssen ja Lieferschwellen beachtet werden (35.000€ länderspezifisch abweichend oder gemäß neuer Regelung 10.000€ Gesamtumsatz EU).
Gilt dies auch für Kleinunternehmer? Also wenn jetzt beispielsweise gemäß der neuen Regelung 12.000€ an Privatpersonen in die EU verkauft werden, muss dann ein Kleinunternehmer auch ausländische Umsatzsteuer abführen, obwohl er deutsche UST gemäß der Kleinunternehmerregelung nicht erheben müsste?
Und das obwohl er ja garkeine Vorsteuer abziehen darf?
Und von der Lieferschwellenregelung/ Versandhandelsregelung sind ja differenzbesteuerte Waren ausgenommen. Was wenn jetzt der Kleinunternehmer nur mit Gebrauchtwaren handelt? Muss er dann trotzdem ausländische Umsatzsteuer zahlen, wenn er die Lieferschwelle (10.000€ neue Regelung) überschreitet? Weil wenn er der Regelbesteuerung unterliegen würde und 12.000€ differenzbesteuerte Waren umsetzt mit Privatabnehmern aus der EU, dann werden diese Waren ja nicht in die Berechnung mit einbezogen und die Schwelle ist somit nicht überschritten.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
LG
mate123
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