Steuerfahndung - Fristverlängerung durch Krankheit

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Al_bundy
Beiträge: 3
Registriert: 16. Sep 2020, 18:46

Steuerfahndung - Fristverlängerung durch Krankheit

Beitrag von Al_bundy »

Hallo,
letztes Jahr bekam ich einen Vorwurf der Steuerfahndung das ich Einkommenssteuern hinterzogen hätte.
Die Steuerfahndung hat die Unterlagen abgeholt und hat 9 Monate benötigt um den Sachverhalt zu prüfen und hat sich konkretisiert.
Das Schreiben ging am 05.07.2020 ein. Ich hätte bis zum 31.08.2020 Zeit um mich zu erklären was ich am 11.08.2020 auch tat.
Allerdings nur einige Positionen die ich kenne. Das sind aber nur rund 20%. Nochmal 20% habe ich sofort akzeptiert.
Die anderen Positionen blieben offen da ich keine Unterlagen habe. Die werden zur Prüfung aber dringend benötigt.
Die liegen beim FA. Unterdessen wurde sich auf ein Abschlussgespräch am 25.09.2020 geeinigt (das war so Anfang August).
Ende August bat ich um folgende Fristverlängerung wegen Krankheit und weil das Tagesgeschäft auch auch mal erledigt werden muss.
Auch wenn nur nebenbei.

Abschlussgespräch sollte jetzt mitte November stattfinden (so mein Vorschlag). Bis ende Oktober gibt mir die Steuerfahndung bescheid welche Positionen noch offen sind.(so mein Vorschlag). Den zweiten Versuch weitere Positionen zu erklären wollte ich mitte Oktober erwirken.(so mein Vorschlag)

Gestern erhielt ich ein Schreiben das es keine Fristverlängerung gäbe. Ergo, ich habe Zeit bis zum 25.09.2020 mich weiterführend zu erklären
wo dann auch das Abschlussgespräch stattfinden soll. Daraufhin habe ich reagiert und habe gesagt das es unmöglich sei da ich nicht innerhalb von 9 Kalendertage alle Positionen aufklären könnte. Das fängt schon damit an das meine Unterlagen beim Fa liegen und weil ich krank bin. Ergo 6h Zeit pro Tag um ALLE meine Aufgaben zu meistern ( damit meine ich ALLE Aufgaben und nicht nur Arbeit)

Mittelschwere Depressionen, somatische Störung, Konzentrationsprobleme und Sehstörungen durch eine chronische Schwermetallvergiftung.
Arbeitsunfähigkeit laut Betriebsarzt seit 2017 bis vorläufig Januar 2021.
Meine gesundheitliche Situation und den Umstand das ich keine Unterlagen hier habe kennt das FA. Lehnt trotzdem die Fristverlängerung ab.
Dürfen die das so ohne weiteres?

Das FA behauptet das ich kein Recht auf einen Aufschub habe, insbesondere im Krankheitsfall. Stimmt das tatsächlich?
Würde es auch keine Fristverlängerung geben wenn ich sagen wir mal kommende Woche Montag (21.09.2020) stationär aufgenommen würde (Krankenhaus).
Ich habe beim FA um einen offiziellen Antrag auf Fristverlängerung gebeten. Um meine Situation zu erklären sowie um Ärztliche Befunde hinsenden zu können.
Das FA sagte nur es gäbe keine Fristverlängerung. Einen formschriftlichen Antrag habe ich nicht erhalten. Ist das vom FA so korrekt?

Mein Steuerberater hat leider keine Ahnung. Das einzige was er mir mitteilte ist folgendes:
Grundsätzlich kehrt sich die Beweislast im Strafverfahren um, da durch die anderen Strafmaße höhere Hürden an die Beweislast gestellt werden. Es muss also ein positiver Beweis der Ihnen angelasteten Straftat durch den Staat erfolgen.
Nebenbei:
Es handelt sich um ein Privatdarlehen meiner Ehefrau. Nichtanerkannte Geschäftsausgaben sowie sonstige Einkünfte auf dem Privatkonto.
Streitwert nur um 10000€. Einiges davon soll ( sofern es nach dem FA geht) Gewinnerhöhend sein durch nicht anerkannte Geschäftsausgaben ( was aber immer noch nicht ausreichen würde um Einkommenssteuer zahlen zu müssen) und ein paar 1000€ wären nicht anerkannte Betriebskosten wo ich Mehrwertsteuer nachzahlen müsste, sowie vielleicht 1500€ wo ich Umsatzsteuer nachzahlen müsste da "geschäftliche Aktivitäten auf dem Privatkonto stattgefunden haben sollen (stimmt aber nicht) (Umsatzsteuer wären da gerade mal um die 300€). Sofern alles so bleiben sollte. Für mich ne Menge Geld, fürs FA aber Peanuts. In Summe ca 3000-4000€. Natürlich bin ich gewillt mich zu erklären um den Betrag nach unten zu drücken.

Heist das jetzt das das Finanzamt mir nachweisen muss das ich das Darlehen von meiner Exfrau nicht für die Firma genutzt habe?
Heist es das das Finanzamt mir nachweisen muss das die Geschäftsausgaben privater Natur sind?
Heist das, dass das Finanzamt mir nachweisen muss das die privaten Positionen auf mein Privatkonto gewerblicher Natur sind?

So verstehe ich das.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Al_bundy
Beiträge: 3
Registriert: 16. Sep 2020, 18:46

Re: Steuerfahndung - Fristverlängerung durch Krankheit

Beitrag von Al_bundy »

Hallo,
kann ich mich auf §205 StPO berufen?
Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
1
Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen.
2
Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise
Oder greift die StPO hier nicht? Ich befinde mich ja nun in ein Steuerstrafverfahren wo die Strafprozessordnung die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne regelt.

Auch
StPO §154F
Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
Steht der Eröffnung oder Durchführung des Hauptverfahrens für längere Zeit die Abwesenheit des Beschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen und ist die öffentliche Klage noch nicht erhoben, so kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, nachdem sie den Sachverhalt so weit wie möglich aufgeklärt und die Beweise so weit wie nötig gesichert hat.
Al_bundy
Beiträge: 3
Registriert: 16. Sep 2020, 18:46

Re: Steuerfahndung - Fristverlängerung durch Krankheit

Beitrag von Al_bundy »

Weiß jemand wie lange mir die Steuerfahndung Zeit geben muss um mich zu erklären?
Oder in welchen Gesetzbuch ich das nachlesen kann?
Ich war heute beim Finanzamt und wollte meine Unterlagen holen damit ich anfangen kann richtig und eingehend zu prüfen.
Der Steuerfahnder war nicht da und ich habe keine Unterlagen bekommen.
Ich solle den am Montag anrufen. Man teilte mir mit das die Schlussbesprechung trotz allem stattfinden wird.
Antworten