Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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D_D
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Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Beitrag von D_D »

Liebe Community,

Zu folgendem Szenario habe ich Fragen zur Versteuerung im Allgemeinen und zur Umsatzsteuer im Speziellen:

Angenommen es steht die Gründung einer Schule, die sich zum Ziel setzt Kinder und Jugendliche, international und virtuell per Video Chat durch in Deutschland qualifizierte Lehrkräfte auf einen deutschen Schulabschluss wie die Mittlere Reife oder das Abitur vorzubereiten an. Somit wäre also eine internationale Zielgruppe angesprochen, die sich in unterschiedlichsten Ländern auf unterschiedlichen Kontinenten befinden kann.

Nun wäre es denkbar, dass die Schule den Status einer genehmigte Ersatzschule erlangen könnte, was meines Wissens nach die steuerliche Situation nach § 4 Nr. 21 UStG a ändern würde, wovon wir aber (noch) nicht ausgehen können.
Gehen wir eher, der Einfachheit halber, vom Status eines Nachhilfeinstitutes aus.

Recherchen zu Möglichkeiten der Unternehmensgründung haben ergeben, dass ein Sitz der Schule in einem Land wie z.B. den Estland, Georgien, oder den USA in Frage käme. Des weiteren ist dasvon auszugehen, dass die Lehrkräfte überwiegend in Deutschland sitzen, wohingegen wie erwähnt die Schüler in großen Teilen der Welt "verstreut" leben.

Wenn nun die Schule / das Unternehmen seine monatlichen Rechnungen für das Schulgeld an die betreffenden Eltern stellt kommt folgende Frage auf:

In wieweit ist eine etwaige Umsatzsteuer vom Land des
1. Unternehmenssitzes oder
2. des Leistungsempfängers, also des Wohnortes des Rechnungsempfängers
auf den Rechnungen auszuweisen und an welches Land wäre diese dann abzuführen?


(Zweites wäre in der Praxis natürlich ungleich schwieriger und aufwändiger umzusetzen.)
Soweit ich informiert bin sind für diese Thematik die Stichworte Bestimmungsland bzw. Ursprungsland von Bedeutung. Ob und wenn ja wie sich das auf das geschilderte Szenario auswirkt fehlt mir allerdings das Wissen.

Könnt Ihr hier helfen?

Herzlichen Dank und viele Grüße
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Beitrag von Tom998 »

https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/steuerrecht-umsatzsteuer-achtung-bei-digitalen-bildungsleistungen-ueber-die-grenzen-hinweg-f98456
D_D
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Re: Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Beitrag von D_D »

Besten Dank, Tom998, für die Antwort.
Die unter dem Link enthaltene Information wird meines Erachtens der Situation allerdings nur in dem Falle gerecht, dass das Unternehmen in einem der EU Staaten sitzt. Dies wäre allerdings nur der Fall wenn das Unternehmen in Estland säße, nicht aber im Falle eines Sitzes in Georgien bzw. den USA. In diesem Falle würde meines Erachtens nach keines der Gesetze im UStG gelten. Sehe ich das richtig?
Tom998
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Re: Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Beitrag von Tom998 »

Nein, das sehen Sie nicht richtig. Das deutsche UStG gilt auch für US-Unternehmen, wenn sie im Geltungsbereich des UStG tätig sind. Der Sitz ist irrelevant.
D_D
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mai 2019, 19:55

Re: Internationales Umsatzsteuerrecht - Lehranstalt / Schule

Beitrag von D_D »

Besten Dank @Tom998 für die Antworten und herzliche Grüße
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